Diebstahl?

4 Antworten

Der Diebstahl (ob absichtlich oder aus versehen) ist juristisch vollendet. Das heißt du kannst nicht mehr von diesem zurücktreten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

zurückgeben und eben deiner Mum sagen das du in Gedanken vertieft warst und das wirklich nicht beabsichtigt hast, nur setzt das eben voraus ihn zurückzubringen😉

Das Zurückgeben des mitgenommenen Artikels solltest du, wenn überhaupt, nur anonym machen. Im Prinzip ist die Tat ein vollendeter Diebstahl und von einer vollendeten Tat kann man (juristisch) nicht zurücktreten. Das Zurückgeben wird juristisch als tätige Reue gewertet, kann aber trotzdem zu einer Anzeige wegen Diebstahls führen. Ich weiß wovon ich spreche, denn so etwas ähnliches ist mir auch schon passiert. Bei mir war es eine einzelne Schraube im Wert von 60 Cent, die mir beim Tragen der anderen Teile hinderlich war.

Gruß von Littlethought.

Wo warst du denn mit deinen Gedanken, wenn du nicht weisst, was du getan hast? Zurückgeben