Die Stadtwerke werfen mir vor das ich meinen Wasserzähler nicht überprüft habe der defekt ist und ich soll jetzt für 2 Jahre Wasserkosten nachzahlen ?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Wasserzähler 100%
Stadtwerke 0%
Schuld 0%

3 Antworten

Hallo Oberglogau,

nur ruhig Blut, der Zähler ist Eigentum des Versorgers! Selbst wenn es statt Überprüfung Ablesung heißen sollte, hättest Du spätestens im Vorjahr eine Abrechnung die auf einer Schätzung der Vergangenheit beruht bekommen!

Mit der Rechnungslegung sollte der Rechnungsempfänger diese Angaben prüfen.

Schweigt man, stimmt man der Rechnungslegung zu.

Für die Erfassung der Zählerstände ist der Messtellenbetreiber verantwortlich.

Das schließt Sinnfälligkeitstests der Messgeräte ein.

Moderne Wasserzähler können über Nahfunk oder gar extra Strukturen ausgelesen werden.

Oft verlagern Messtellenbetreiber den Part der Ablesung auf den Endkunden.

Das kann Ursache für spätere Streitigkeiten sein.

Können Zählerstände wegen Messgerätedefekt nicht ermittelt werden, ist eine Schätzung auf der Grundlage der Verbraushistorie zulässig.

Diese Schätzung kann bis zu 2 Jahre rückwirkend erfolgen.

Eine Prüfung des Wasserzählers im eichrechtlichen Sinne, können nur staatlich anerkannte Prüfstellen auf dem Prüfstand vornehmen.

Ist der Zähler jedoch augenscheinlich funktionsuntüchtig, sind solche Prüfungen sinnfrei.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Wasserzähler

Bist du Mieter einer Wohnung oder hast du eine Eigentumswohnung oder ein Haus? Wenn hier es den Hauptzähler betrifft, ist der Eigentum des Versorgers und der ist verpflichtet, dass der fristgerecht gewechselt wird.

Wenn der (alte) nicht korrekt gemessen hat bzw. gar nicht, darf als Verbrauch auf Verbrauchswerte der Vorjahre zurückgegriffen werden.