Der Türkischemitbürger und Kroatien

3 Antworten

soweit ich das sehe, bist du türkischer Staatsbürger, kein Deutscher, richtig?

dann solltest du m.E. besser das auswärtige Amt der Türkei befragen als uns hier.

wie dem auch sei, lt. dieser Aufstellung brauchst du nur deinen Reisepass:

http://www.derreisefuehrer.com/kroatien/reisepasse-visa

aber das ist ohne gewähr.

Erst seit dem 1. Juli 2013 ist Kroatien EU-Mitglied. Seither entsprechen die Einreise- und Zollbestimmungen denen der Europäischen Union. Und das mit weitreichenden Folgen für einige Urlaubsgäste. Bereits seit 1. April dieses Jahres genügt es etwa für türkische oder russische Touristen nicht mehr, bei der Einreise einen Personalausweis bereit zu halten. Sie benötigen seither, im Gegensatz zu Italienern, Deutschen und Österreichern, ein Visum.

http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2013/07/482204/nach-eu-beitritt-tuerkische-touristen-kehren-kroatien-den-ruecken-zu/

Mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland hast du das Freizügigkeitsrecht für ganz Europa, also auch Kroatien. DIe Visumpflicht betrifft nur Türken ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in der EU.