Dem Taschendieb eine knallen - ist das o.k.?
Ist schon einige Jahre her: War mit Rucksack in der Einkaufspassage unterwegs. Merke, da ist irgendwas an meinem Rucksack, drehe mich um, sehe den jungen Mann mit meinem Geldbeutel in der Hand, bekomme ihn zu greifen und ballere ihm mit der anderen Hand eine auf die Nase. Er lies den Geldbeutel fallen und machte sich aus dem Staub ...
Nun meine Frage an Euch: War das o.k. so zu handeln?
Muss vielleicht betonen, dass ich in der Situation ja nicht nachdenken konnte und die Aggression war einfach da ...
5 Antworten
Nein das war rechtlich nicht ganz ok. Du hättest ihn festhalten dürfen bis die Polizei kommt. Du hättest ihn Schlagen können wenn er dich angegriffen hätte aber auch nur bis er aufhört. Vielleicht hättest du ihn noch Schlagen dürfen wenn du während dem Klau das bemerkt hättest und es damit gestoppt hätte. Beim letzteren gibt es Urteile mal so mal so und ist schwer Pauschal zu sagen.
Leider ist das nicht so einfach. Theoretisch wäre das Körperverletzung. Spielt keine Rolle ob du das Geld gebraucht hast oder nicht. Wie gesagt gibt es Urteile die mal so mal so sind. Ein Richter müsste denn Einzelfall betrachten. Aber theoretisch war das nicht ok.
Wie kommst du darauf dass die Straftat bereits geschehen war? Sie schrieb doch, dass sie sich umdrehte und den Dieb gerade mit ihrem Geldbeutel in der Hand erwischte, ich kenne keinen Dieb der nach dem Diebstahl an Ort und Stelle stehen bleibt und seinen Schatz begutachtet, also passierte es wohl genau währenddessen. Wenn ich bestohlen werde und es währenddessen merke, gibts was auf die Nase. Geschah dann natürlich im Schockzustand da ich mich bedroht fühlte :)
Joa aber es geht ja um Gesetze und nicht um dein bauchgefühl. Rechtlich ist das Schwierig. Gibt genug Fälle wo man denkt es wäre Notwehr und man wird dann verurteilt. Festhalten ist ok aber Schlagen ist immer schwierig. Man wird leicht selbst zum Täter. So läuft es nun mal, kann ich nicht beinflußen.
Hmm... Du argumentierst, dass der Angriff (hier: der Diebstahl) nicht mehr gegenwärtig war. Ich würde hingegen sagen, dass der Diebstahl noch nicht einmal vollendet war und daher natürlich noch andauerte. Der Dieb hat die Geldbörse offenbar gerade erst zu fassen bekommen. Er hält sie noch in der Hand und zwar so, dass die Fragestellerin sie sofort erkennen konnte. Er dürfte damit noch keine neue Gewahrsamsphäre begründet haben und folglich die Wegnahme nicht vollendet haben.
Wenn aber der Diebstahl noch im Gange ist, fällt es schwer zu argumentieren, dass der Angriff nicht mehr gegenwärtig sein soll, oder?
Davon abgesehen sind von § 127 StPO (Jedermann-Festnahmerecht) auch kleinere Körperverletzungen umfasst, da in aller Regel anzunehmen ist, dass ein Ertappter seinen Fluchtgedanken nicht durch bloßes Zureden aufgibt. Ob der Schlag auf die Nase davon abgedeckt ist, kommt auf weitere, hier nicht genannte Umstände an. Ich will das bisher aber nicht ausschließen.
Was meinst du zu diesen Gedanken?
Du hättest ihn Schlagen können wenn er dich angegriffen hätte aber auch nur bis er aufhört.
Er hat ihn doch angegriffen.
rechtlich könnte es darüber Diskussionen geben, aber menschlich verstehe ich das voll und ganz
Klar, du hast dich selbst sowie dein Eigentum verteidigt und die Reaktion war mehr als angemessen. Wäre schwieriger zu beantworten gewesen, wenn du ihm ein Messer in den Bauch gerammt hättest, aber so ist das für mich ganz klar berechtigt.
Dankeschön! Und ich habe nur kräftig drauf geschlagen - also auf die Nase - und nicht versucht, sie ihm ins Hirn zu schieben ...
Weil du sicher Anwalt oder Richter bist. Informiere dich mal besser über Notwehr.
Ich bin kein Anwalt, genauso wenig wie du einer bist, ich hatte aber tatsächlich einen zwar nicht identischen, aber ähnlichen Fall im Freundeskreis, und die Sache war dann letztlich wieder vom Tisch. Macht doch einen Unterschied ob du jemandem einfach so ins Gesicht boxt, oder ob es während eines bedrohlichen Übergriffes geschieht.
Alter ich habe mehrmals gesagt das es mal so mal so Urteile gibt. Notwehr ist eime Einzelfall Entscheidung und kann nicht verallgemeinert werden. Gibt genug Fälle wo es anders Geurteilt wurde. Würde dir Kanzlei Wbs auf Youtube empfehlen. Aber wir drehen uns im Kreis.
Warum sollte ein Dieb einen anderen Anzeigen? Dann wäre er ja selber aufgeflogen
Ja das ist ok.
Und nein ein Dieb würde wohl keine Anzeige wegen Körperverletzung stellen. Der würde sich nur selber ins Bein schießen 😂
Ich finde du hast gut und angemessen gehandelt, Hut ab.
Vielleicht hättest du ihn noch Schlagen dürfen wenn du während dem Klau das bemerkt hättest und es damit gestoppt hätte. -> aber genau so war es ja ...
Wie soll ich als Frau, Mitte 30, einen Kerl Anfang 20, 15 cm größer und sportlich, festhalten???