Defekten monitor saturn?

4 Antworten

Sind wir Saturn ?

Gesetzliche Gewährleistung ist festgeschrieben. Kannst danach googeln.

Wenn du noch die Quittung oder Kassenbon hast. kannst innerhalb dieser Zeit die Ware bei Defekt problemlos um oder austauschen. Hast keinen Kaufnachweis in Form von Kassenbon ,Rechnung oder Quittung dann ist es ein Fall für den Recycling Hof.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Linux Administrator

Schimeck  18.05.2023, 23:27
Hast keinen Kaufnachweis in Form von Kassenbon ,Rechnung oder Quittung dann ist es ein Fall für den Recycling Hof.

Quatsch! Erklärung: siehe unten!

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Loposgd123 
Fragesteller
 20.05.2023, 09:10

Ich war da die meinten das fällt unter die gewärleistung

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Du hast zwei Jahre Garantie, allerdings nur wenn du die Rechnung noch hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schimeck  18.05.2023, 22:18

Im Falle eines Gewährleistungsanspruchs brauch man keine Rechnung.

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Renecap  18.05.2023, 23:09
@Schimeck

Braucht man doch damit man Nachweisen kann das man es dort gekauft hat. Ist auch Gesetzlich Festgehalten. Ohne Kassenbon,Quittung oder Rechnung kein Umtausch . Sonst könnte jeder daher gehen ein Modell X woanders kaufen und es bei Saturn Hansa reklamieren auf deren Kosten. Denkst auch nur bis zur Schuhspitze und nicht weiter ?

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Schimeck  18.05.2023, 23:24
@Renecap
Ist auch Gesetzlich Festgehalten.

Das Gesetz zeigst Du mir bitte!

  1. Reklamiert man eine mangelhafte Ware, brauchet man dafür weder einen Kassenbon noch eine Originalverpackung oder die Etiketten. Anders als bei einem reinen Umtausch wegen Nichtgefallen handelt es sich bei einer Reklamation um einen Gewährleistungsanspruch. Die Ansprüche auf Gewährleistung sind nicht an die Vorlage des Kassenbons gekoppelt. Auch kann der Verkäufer nicht verlangen, dass die Originalverpackung oder die Etiketten bei der Reklamation vorlegt werden.
  2. Sollte der Verkäufer im seltenen Fall trotzdem auf einen Nachweis bestehen, dass die Ware bei ihm erworben wurde, kann man den Kauf auch auf andere Art als durch den Kassenbon nachweisen. Beispielsweise reicht die Abrechnung der Kreditkarte oder wenn eine Person beim Einkauf dabei war und als Zeugin aussagen kann. Den Bon braucht man nicht vorzulegen. 
sonst könnte jeder dahergehen ein Modell X woanders kaufen und es bei Saturn Hansa reklamieren auf deren Kosten.

Der Händler spielt bei einer Gewährleistung nur eine Vermittlerrolle, die Kosten trägt der Hersteller.

So viel zum Thema Schuhspitze!

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Kommt drauf an was "kaputt gegangen" bedeutet. Wenn es ein Defekt ist der in der Produktion passiert ist und sich erst jetzt erkenntlich gemacht hat ja. Wenn der dir runtergefallen ist oder sonst irgendwie durch dein einwirken kaputt gegangen ist nicht.

Du hast anrecht auf ein kostenlose Reparatur oder einen Austausch