DB Taxikosten erstatten lassen wie beweisen?

2 Antworten

Das Problem stellt sich in der Regel nicht, weil es nur in besonderen Fällen Anspruch auf Erstattung der Taxikosten gibt.

Die Möglichkeit gäbe es dann, wenn du eine Fahrkarte gekauft hast, für einen bestimmten Zug mit Sitzplatzreservierung. Damit wäre klar, welcher Zug es gewesen wäre.

Fällt der aus, muss die Bahn für einen Ersatztransport sorgen, ggf. ein Taxi oder Übernachtungskosten in einem Hotel.