Datenschutz: Darf meine Schule meinem Ausbildungsbetrieb meine Zeugnisnoten mitteilen?
Dürfte denn der Betrieb meine Schule nach meinen Noten fragen?
Also jetzt nur datenschutztechnisch gesehen.
Ich habe einen lukrativen Ausbildungsplatz erhalten, habe aber eine Note gefälscht, weil diese aufgund eines mobbenden Lehrers enstanden ist, und ich seinem Unterricht des Öfteren fern blieb. Ich sehe auch nicht ein, dass dieser Typ mir meine Zukunft verbaut und mir einen Platz bei meinem Traumarbeitsgeber unmöglich macht.
Also:
Dürfte der Betrieb denn fragen? Wie läuft das dann ab?
Schicken die eine Kopie des vorgelegten Zeugnisses an die Schule oder wird das telefonisch abgefragt?
Was darf die Schule sagen und was nicht?
Wie wahrscheinlich ist ein Datenabgleich?
Optisch gesehen habe ich es perfekt gemacht. Meine Leistungen in dem Bereich sind gut. Den Ausbildungsvertrag habe ich schon unterzeichnet.
Danke im Voraus!
15 Antworten
In der Regel glaubt dir dein Chef. Warum auch nicht? Ein gefälschtes Zeugnis ist eine Urkundenfälschung und strafbar. Wenn das rauskommt, ist deine Sorge um den Ausbildungsplatz sicher nicht deine größte Sorge.
Natürlich. Es ist ja eine duale Ausbildung. Da arbeiten Schule und Betrieb zusammen. Oft wird in Betrieben Nachhilfe gegeben in den Fächern, in denen der Schüler schlecht steht. Da muss der Betrieb wissen, wie die Zeugnisnoten sind.
Der Betrieb darf nachfragen, ob der Bewerber so ein Zeugnis von dieser Schule hat. Eine Zeugniskopie kann an die Schule geschickt, gemailt, gefaxt werden. Und die Schule darf darauf mit ja oder nein antworten. Kommt heraus, dass das Zeugnis gefälscht ist berecht das den AG auch nachträglich noch zur fristlosen Kündigung. Somit wäre dein bereits unterschriebener Vertrag hinfällig. Und der Betrieb kann sich rechtliche Schritte gegen dich vorbehalten.
Und es gibt mehr Betriebe, die Zeugnisse bei Schulen etc. nachfragen, als du vllt denkst.
bekommt man ja in der Regel auch nicht mit, wenn das Zeugnis "sauber" war.
Hier ein kleiner Ausschnitt aus Wikipedia zu dem Thema Urkundenfälschung:
„Für die Urkundenfälschung können grundsätzlich eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. In schweren Fällen sind bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe möglich.“
Nein, Arbeitgeber fragen bei Schulen üblicherweise nicht nach dem Originalzeugnis.
Wenn dir das aber mal um die Ohren fliegt, dann bist du nicht nur deinen Job los, sondern hast dafür ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung am Hals. Nichts anderes stellt nämlich deine Aktion dar.
Du möchtest dich auch im echten Leben darauf verlassen können, dass der Arzt, der dich im Krankenhaus operiert, ein echter Doktor ist.