Darf Zeitarbeitsfirm meine Daten weitergeben an andere Firmen wenn vereinbart wurde dass ich noch von letzten Freitag bis Montag Überlegungsfrist benötige?
Darf eine Zeitarbeitsfirma meinen Vertrag weitergeben bzw meine Daten bevor mein Arbeitsvertrag begonnen hat?
Problem ist, dass ich mich direkt bei einer Firma beworben habe. Ich fragte nach meinem Bewerbungsstatus. Die Personalerin sagte mir dass alle Stellen besetzt seien.
Dann sagte sie mir dass ich mich über eine Zeitarbeitsfirma beworben habe und dort meine Bewerbung berücksichtigt hat.
Problem ist, dass ich da zum Mindestlohn arbeiten würde. Es wurde vertraglich vereinbart dass ich eine Überlegungsfrust bis zum 25.7.22 habe.
Ich habe abgesagt schriftlich eine mail an die Hauptstelle geschickt und da wo ich Vorstellungsgespräch hatte. Als ich heute bei der Zeitarbeitsfirma angerufen habe ob email nicht eingegangen ist, bekam ich heute postwenden den Eingang dass dies am 25.7.22 gelesen wurde.
Und heute habe ich erfahren von der Firma wo ich mich direkt beworben habe, dass ich über die Zeitarbeitsfirma eingestellt wurde und dies obwohl ich am Montag 25.7.22 abgesagt habe.
Ist das keine Datenschutzverletzung, meine Daten an andere Firmen weiterzugeben ohne meine Einwilligung?
Man hört immer soviel von Datenschutzverletzung aber im Prinzip kann man ohnehin nichts machen. Man kann nicht einmal klagen. Auf was könnte man klagen?
Man kann nur klagen wenn man einen nachweislichen Schaden hat, deshalb bringt Datenschutz nichts. Aber was bringen dann Datenschutzbeauftragte wenn niemand kontrolliert und bestraft?
1 Antwort
Das ist ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz und kann daher mit einem Bußgeld geahndet werden - nur von dem Bußgeld siehst Du keinen Cent, das geht in die Staatskasse. Du selbst kannst aber einen Schadenersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten geltend machen, was auch grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch begründet, so ein Schaden entstanden ist - hier wäre halt zu klären, ob die andere Firma Dich ansonsten möglicherweise zu besseren Konditionen eingestellt hätte.
Das Bußgeld könnte auf Basis der DSGVO verhängt werden, für eine Straftat erscheint das Verschulden zu klein.
Also das ist nur Bussgeld ein keine Straftat?