Darf meine Mutter mich mit 17 rauswerfen?

10 Antworten

Guten Tag,

Also ich erwarte von meinen Kindern jeder Werk-Tag eine Stunde Hausarbeit und an den freien Tagen zwei Stunden.

Lach :0)

Für meinen Mann und mich gilt das Selbstverständlich auch.

Wochende und freier Tag hatte ich letzmalig am 29.07.83, seitdem nicht mehr.

Am 31.07.83 habe ich meinen ersten Sohn bekommen, da hat sich dann das Problem Freizeit erledigt.

Mach doch einfach eine Stunde täglich irgendetwas im Haushalt ohne Theather und Aufforderung , dokumentier es schriftlich und ignorier alles andere.

Streiten lohnt sich nie, Diskussionen noch viel weniger.

Schreib alles auf, was du für deinen Auszug benötigst, such dir eine Wohnung und gut ist es.

Ich persönlich lasse meine Kinder sowieso gerne mit 15 ausziehen.

Da sind sie beschäftigt mit ihrem Alltag und ich habe meine Ruhe.

Einen Job zu haben halte ich mit spätestens 15 für genauso angemessen. Notfalls würde ich sie in meiner Firma anstellen.

Damit keines meiner Kinder um Geld bitten muss, das finde ich erbärmlich.

Ausserdem ist nur selbstverdientes Geld gutes Geld.

Ich überlasse schon am Ersten Tag der Schulzeit gegen Haushaltsbuch das Kindergeld meinen Kindern und bespreche monatlich ihre Ausgaben.

Taschengeld erhalten sie nicht, sie müssem halt sparsam vom Kindergald ihre persönlichen Ausgaben tätigen, dann reicht es für Kleinigkeiten wie Handyvertrag und Co. Alle meine Kinder verkaufen ihre Sachen gebraucht am Flohmarkt und bei Ebay... auch manchmal meine und dürfen das Geld behalten.

Mein 10 jähriger gibt im Sportverein Hilfestellung in der Kindersportgruppe für die Ehrenamtspauschale für 200 Euro im Monat /2400 Euro im Jahr.

Ausserdem arbeitet er in der Hausaufgabennachhilfe "Schüler helfen Schüler" 3 mal 3 Stunden nachmittags und bekommt dort 450 Euro wie jeder andere , der dort jobbt .....auch schon seine 5 seiner Geschwister haben dort gearbeitet. Wir hatten letztes Jahr dort 20 jähriges Jubileum.

Natürlich darf er sein Geld behalten.

Vielleicht solltest du mal einmal monatlich eine Vereinbarung mit deiner Familie treffen, "was" "wo" und "wie" und dich einigen.

LG

Pumukelmia

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, das darf sie. Wenn Du nicht mehr mit ihr klarkommst, kannst Du Dich mit der Bitte um Hilfe ans Jugendamt wenden.

So lange Du noch nicht 18 Jahre alt bist, ist sie Dir gegenüber in jedem Fall unterhaltspflichtig. Wenn sie Dich einfach vor die Tür setzt und Du deshalb beispielsweise in einer Jugend-WG vom Jugendamt unterbebracht werden mußt, kann das Jugendamt von ihr die Kosten dafür verlangen - was alles andere als billig wird. Wenn Du noch minderjährig bist, kann sie auch nicht verlangen, daß Du zum Lebensunterhalt der Familie beiträgst. Allerdings darfst Du auf der anderen Seite dann auch nicht gerade mit einem hohen Taschengeld rechnen.

Wenn sie dich so früh raus haben will, scheint da ja schon was vorgefallen zu sein. Nur weil du schon 17 bist und ja nebenbei arbeiten gehen kannst, kann sie dich noch lange nicht vor die Tür setzen. Geh doch mal zum Jugendamt und erzähle denen die Geschichte. Wenn das Zusammenleben nicht mehr klappt, wäre das Jugendamt vielleicht sogar die richtige Stelle zwecks Unterkunft in einer Jugendwohnung oder betreutes Wohnen für junge Erwachsene.


zitronengelb 
Beitragsersteller
 11.10.2010, 18:15

Sie versteht nicht, dass ich mich in den Unterricht richtig reinhängen muss und drückt mir dauernd irgendwelche Arbeiten auf. Ein Beispiel: Gestern hatte ich nach der Schule einen Arzttermin und kam erst um 4 nach hause. ich gehe zur zeit immer um 9 ins bett weil ichs sonst nicht packe. und ich hatte noch hausaufgaben auf und musste lernen. da hat sie mir aufgaben gegeben, die ich dann nicht gemacht habe. mein vater hat es eingesehen, weil er gesehn hat dass ich richtig lerne. sie ist jetzt aber sauer und sagt ich tu nichts für die familie.

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kataha  11.10.2010, 18:20
@zitronengelb

Ihr hab Sonntags Schule und Arzttermine? Also das würde ich bei meinen Kindern auch leicht seltsam finden...

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zitronengelb 
Beitragsersteller
 11.10.2010, 18:22
@kataha

Warum hab ich da jetzt gestern geschrieben o.O

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Das Problem hatte ich mit meiner Stiefmutter... der war egal, dass ich für die Schule gelernt habe und verlangte mehr Mithilfe im Haushalt als mir zeitlich möglich war.

Woraufhinich nur das unbedingt nötige gemacht habe und Sachen wie alle Beete vom Unkraut befreien (weil irgendeiner ihrer Besucher anrückte) habe ich liegen gelassen udn lieber für die Schule gelernt.

Ich wurde am ersten Ferientag nach Schulabschluß vor die Tür gesetzt. Die Quittung gabs vom Gericht: Ich hatte ab August eine Lehrstelle (Schulabschluß Ende Juni) und habe in der Zwischenzeit eben Sozialhilfe bezogen (war vor 2004, das ganze).

Naja, das Gericht entschied auf Barunterhaltspflicht durch meinen Vater und der dürfte als Besserverdienender richtig löhnen... und meine Stiefmutter konnte deswegen einige Zeit halt nicht in ihr geliebtes Sonnenstudio.

Zu deinem Problem: Sie kann dich nicht zwingen, dir einen Job nebenher zu suchen. Im vernünftigen Rahmen kann sie aber Hauspflichten einfordern... zB Spülmaschine ein- und ausräumen, Müll rausbringen und so. Wohlgemerkt in vernünftigem Rahmen.

Wasch deine Sachen selber, häng sieselber auf undlege sie selber zusammen, saug dein zimmer selber... dann kannst du argumentieren: Ich mache das Nötige an Pflichten udn die meisten Arbeiten, die für mich anfallen, mache ich auch selber.


zitronengelb 
Beitragsersteller
 11.10.2010, 20:08

genau die dinge die du genannt hast mach ich

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