Darf mein Marktleiter mein Zeugnis öffentlich hinhängen?

12 Antworten

Frage 1 : nein.

Frage 2 : ja. Ein ärztliches Attest ist keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und sind somit abzugsfähig.

volkner187 
Fragesteller
 26.02.2015, 23:53

Habe ich oben nicht so betont, aber es war eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

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Hallo,

es tut mir sehr leid für Dich, dass Du so einen minderbemittelten Marktleiter hast. Das was er da mit Dir macht, darf er nicht, er macht sich sogar damit strafbar. Anscheinend ist es ein ganz armes Würstchen, welches ansonsten nichts zu sagen hat!

So Leute kenne ich.

Der Sohn von meinem besten Kumpel, hat eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann gemacht. Der junge war ein Frühchen und immer sehr kränklich, eben ein etwas kleines dünnes Kerlchen, der sich aber durch Leben gekämpft hat.

Mit 17 sah er eben noch aus wie 12.

Er wurde auch ständig von seinem Marktleiter schikaniert.

Da hing immer im Eingang eine Wand mit Fotos und Namen der Mitarbeiter. Dazu dann immer extra hervorgehoben, der Mitarbeiter des Monats und der AZUBI des Monats, tja und das neuste war dann, der Versager des Monats und das war eben der Sohn von meinem Kumpel.

Der Vater suchte daraufhin das Gespräch mit dem Marktleiter, doch dieser machte sich auch noch gleich über den Vater lustig und drohte ihm, seinen Sohn noch mehr leiden zu lassen.

Wir haben dann an einem Samstag bei vollem Haus, mal Dampf abgelassen und die Kunden lautstark über das Verhalten des Marktleiters informiert. Dazu die Kunden gebeten, sich bei dem Unternehmen zu beschweren.

Naja, 3 Wochen später verließ der Marktleiter freiwillig den Markt und es wurde von einer Anzeige abgesehen.

Heute, so 7 Jahre später, hat dieser Markt einen wirklich sehr netten Marktleiter, den Sohn meines Kumpels!

Man darf sich nicht alles im Leben gefallen lassen, ansonsten kommen solche Menschen immer mit ihren Methoden durch und das darf nicht sein.

Sprich mit Deinem Ausbilder aber auch mit Deinen Eltern!

Er darf beides nicht!!! Dein Zeugnis fällt unter das Datenschutzgesetz und da kannst du ihm echt eins mit auswischen in dem du ihn bei der Bezirksleitung anschwärzt, aber schön per Post schicken und am besten per Einschreiben und dich über ihn beschwerst. Und die Fehlstunden darf er dir nicht berechnen, da du ja nachweislich krank gewesen bist. Desweiteren würde ich mich in einen anderen Markt versetzen lassen, das ist ja kein Zustand bei euch. Bin bei uns in der Firma im Betriebsrat und könnte gerade platzen vor Wut. Wenn ihr einen Betriebsrat habt, dann sprich das dort bitte ab.

Zu der ersten Frage: Nein, das darf er auf keinen Fall! Du hast in diesem Fall einen Unterlassungsanspruch.

Wende dich an deinen Ausbilder, damit er den Marktleiter zur Rede stellt.

Aber auch dem Ausbildungsberater der für deine Ausbildung zuständigen IHK solltest du den Vorgang schildern.

volkner187 
Fragesteller
 27.02.2015, 14:19

Ich habe heute Morgen mit dem Assistenten meines Chefs gesprochen und er wird sich mit meinem Marlktleiter auseinander setzen und mit ihm sprechen. Aber wie ich meine Chefs, seine Assistenten und meinen Marktleiter kenne, wird sich nichts ändern. Werde mich in der Schule auch an meinen Lehrer wenden, dieser wird mir bestimmt sagen können, wie ich mich an die IHK wenden kann und ob es wirklich sinnvoll ist..

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