Darf man was essen/trinken wenn man abdest genommen hat?

6 Antworten

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Die rituelle Gebetswaschung (also die kleine Waschung) wird ungültig, wenn man:

uriniert oder Stuhlgang hat,

Gase aus dem Darm austreten,

wenn man erbricht,

bei sexueller Erregung

wenn man einnickt/schläft oder (durch Medikamente o.ä.) berauscht wird

sobald Sekrete aus dem Genitalbereich (auch ohne (vorherige) Erregung) austreten

wenn man blutet.


Bezüglich bluten unterscheiden sich die Rechtsschulen:

Bei der hanafitischen Rechtsschule ist die Waschung ungültig, sobald ein Blutstropfen aus dem Körper hervortritt, welcher größer ist, als der Kopf einer Stecknadel.

Bei der schaafitischen Rechtsschule wird die Waschung ungültig, wenn man einen Kratzer hat und aus dem gesamten Kratzer Blut hervor tritt.


Bei Essen, Trinken, Niesen, Aufstoßen, Haare/Nägel schneiden oder Schnauben wird die Waschung nicht ungültig.

Wenn beim Schnauben beispielsweise die Menge des Bluts, die der Menge des Nasensekrets überwiegt, wird die Waschung ungültig.

mariam9496  01.03.2010, 16:08

salam Sehr gut erklärt. da braucht mann nichts hinzu zu fügen alahamdulillah

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aybeltas  02.03.2010, 03:09

also die schwester hat sehr gut erklärt eigentlich das sollte eigentlich reichen slm aus bayern

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natürlich darf man essen bzw. trinken!

Bleronskl  25.04.2023, 21:53

viele interessiert es einfach nur und fragen sicherheitshalber nach

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Nein, die Reinigung wird durch das Essen bzw. Trinken nicht ungültig. ;-)

natürlich aber man darf nicht aufs klo gehen

Ja darf man… aber am besten danach den Mund ausspülen 😊

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung