Darf man sich weigern von einem Lehrer unterrichtet zu werden?

7 Antworten

Nein, Sonderwünsche gibt es nicht. Das wäre Chaos. 

Hallo Ziggi338,

alter Spruch: Eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede. Man soll sie hören alle beede.

Beleidigende Andeutungen...falsche Tatsachen.... kann ich nicht beurteilen. Du müsstest schon Beispiele nennen.

Wie ich heute erfahren habe: Von wem hast du erfahren?

Möglichkeit: Du besprichst das mit deinen Eltern, und die machen einen Termin mit ihm aus. Am besten bist du dann selbst bei diesem Termin dabei.

Könnte sein, dass dabei herauskommen, dass vom Lehrer her das alles nicht so gemeint oder beabsichtigt war, wie du das einschätzt.

Ziggi338 
Fragesteller
 31.05.2017, 19:08

Von der Schulleitung erfahren, als beispiel gab er mit ein Eintrag weil ich mich umsetzen sollte, natürlich diskutierte ich etwas herum warum usw. Schlussendlich packte ich aber meine Sachen zusammen, doch während ich sie zusammenpackte sagte der Lehrer er würde mich jetzt ein Eintrag machen da ich mich verweigere. Ich wies ihn darauf hin das ich meine Sachen zusammen packe und mich dort hin setze. Daraufhin sagte er wenn du auf 3 nicht auf dem Platz sitzt bekommst du ein Eintrag. Ich war grad fertig geworden mit einpacken und stand auf und da war er schon auf 3. Später als ich mich wegen dem Eintrag beschweren ging, teilte die Rektorin mir mit, das er ihr sagte, ich hätte 5 Minuten gebraucht um meine Sachen zu packen

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Nadelwald75  31.05.2017, 19:17
@Ziggi338

Hallo Ziggi338,

dann ist ja alles klar. Damit kommst du nicht durch.

Wenn du vom Lehrer den Auftrag erhältst, dich umzusetzen, dann hast du dich umzusetzen - ohne Kommentar, ohne Diskussion.

Wenn du willst kannst du nach dem Unterricht mit ihm in Ruhe darüber sprechen, weshalb du dich denn umsetzen solltest.

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Ziggi338 
Fragesteller
 31.05.2017, 19:32
@Nadelwald75

Mit Diskusion ist bei mir gemeint das ich nachfragte was ich jetzt gemacht hab und er hat dann darauf geantwortet ist doch egal und wollte mir direkt ein Eintrag machen

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Purphoros  01.06.2017, 05:40
@Nadelwald75

Ein Sitzplatzwechsel von nur einer Person ist eine außergewöhnliche Anordnung. Umsetzen für eine Gruppenarbeit o. Ä. betrifft meist mehrere Schüler. Was spricht denn dagegen, Gründe zu erfragen? Und wenn der Lehrer einen guten Grund hat, außer ihn zu triezen, was spricht dagegen, die Gründe mitzuteilen?

Pädagogisch betrachtet ist die Vorgehensweise des Lehrers ziemlich fragwürdig: Er zeigt dem Schüler und seinen Klassenkameraden, dass er keinen eigenen Platz hat, indem er ihn ohne jeden Grund verscheucht. Man muss dabei beachten, dass der unsichere Sitzplatz zugleich auch sozialen Stand in der Klassengemeinschaft wackeln lässt. Dabei muss man mit Widerstand rechnen, jeder Mensch mit pädagogischem Hintergrund sollte sich der Auswirkungen seiner Handlungen auf die Schüler und die Klassendynamik bewusst sein.

Selbst als Konfliktstrategie ist das unter aller Kanone. Ich sage darum nicht Konfliktlösungsstrategie, weil das ganz offenbar nicht das Ziel des Lehrers ist. 

Dass der Lehrer beim Rektor den Sachverhalt anders schildert, zeigt, dass er sich seiner Fehler sehr wohl bewusst ist. Regeln kann man aber nur glaubwürdig durchsetzen, wenn man zeigt, sich selbst an Regeln zu halten. Willkür hingegen wird immer Widerstand provozieren.

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Nadelwald75  01.06.2017, 09:49
@Purphoros

Hallo Purphoros,

ein Sitzplatzwechsel von nur einer Person ist eine außergewöhnliche Anordnung.  Stimmt! Und deswegen hat es wohl auch einen entsprechenden Anlass gegeben, den aber der Fragesteller nicht nennt.

Alles, was du im Folgenden nennst, ist auch durchaus möglich, aber eben nur Vermutung.

Daher auch meine Hinweise:

- Eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede. Man soll sie hören alle beede.

- Möglichkeit: Du besprichst das mit deinen Eltern, und die machen einen Termin mit ihm aus.

- Wenn du willst kannst du nach dem Unterricht mit ihm in Ruhe darüber sprechen, weshalb du dich denn umsetzen solltest.

Im übrigen bin ich aber weiterhin der Meinung: Erst mal führt er die Anordnung aus; beschweren kann er sich später.

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Purphoros  01.06.2017, 13:33
@Nadelwald75

Nicht der Fragesteller, sondern der Lehrer hat den Grund nicht genannt. Das wiederum hat der Fragesteller durchaus erwähnt, und was er für den Grund hält. Keinen Grund anzugeben ist in diesem Fall genauso schlecht, wie keinen guten Grund zu haben.

Du bist derjenige, der Vermutungen anstellt, in dem du einfach aufgrund deiner Vorurteile annimmst, dass es einen anderen Grund als Schikane gab, derjenige, der automatisch den Schüler als unehrlich und den Lehrer als benevolent einstuft.

Schlimmer noch, du ignorierst/verdrehst zugunsten deiner Voreingenommenheit die Informationen, die tatsächlich vorliegen, indem du behauptest, der FS würde den Grund verheimlichen.

Ich empfehle dir einen regelmäßigen Spiegeltest: Bevor du ein "Argument" von dir gibst, prüfe, wie leicht es im Volley zu dir zurückkommt. Damit vermeidest du solche peinlichen Schnitzer.

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Nadelwald75  01.06.2017, 13:42
@Purphoros

Hallo Purphoros,

da müsstest du schon genau lesen. Ich stelle keine Vermutungen über den Grund an, ich verdrehe nichts, ich stufe niemanden ein und mache auch keinen Vorwurf, dass etwas verheimlicht wurde.

Ich stelle nur fest, dass kein Grund angegeben wurde und das darüber geredet werden muss.

Aber zur Wiederholung: Der Schüler hat zunächst einmal die Anweisung asuzuführen.

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Der Lehrer wird dich nicht grundlos auf dem Kieker haben. Es müssen also verschiedene Ereignisse vorgefallen sein, die dazu führten. Leider verschweigst du uns, was passiert ist.

Wenn jeder Schüler einen Lehrer ablehnen könnte, gäbe es ein heilloses Durcheinander. Glücklicherweise geht das nicht.

Purphoros  31.05.2017, 19:16

Weil ja alle Lehrer immer fair sind, und Lehrermobbing sicher kein totgeschwiegenes Problem an unseren Schulen ist, dem ein bedenklich hoher Anteil an Schülern unverschuldet zum Opfer fällt...

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Ziggi338 
Fragesteller
 31.05.2017, 19:39

Mit diesem Lehrer habe ich seit der 5. Klasse Schwierigkeiten. Schon damals meinte er seine "spielchen" zu spielen, nur ich spiele da halt nicht mit, er beledigte mich direkt und indirekt, zudem auch die Klasse und ich lasse mir das natürlich nicht gefallen und machte daraufhin Andeutungen, beschwerte mich auch bei der Schulleitung wegen Beleidigen von Schülern, diese meinte sie würde mit dem Lehrer darüber sprechen, allerdings habe ich weder von der Beschwerde noch etwas gehört noch von einem Gespräch

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Aus reicher Lebenserfahrung kann ich dir sagen, das es nicht gut ist, immer den Beleidigten zu spielen und die Opfer-Rolle einzunehmen.

Es ist viel besser, dem Teufel ins Gesicht zu treten und auf den Lehrer zu zu gehen und mit ihm gemeinsam die Sache zu besprechen!

Damit bewirkst du gleich mehrere Dinge auf einmal: erstens überwindest du deinen Stolz, zweitens bringst du die Sache großartig in Ordnung, und drittens bewirkst du großen Respekt dir gegenüber.

Ich musste das in meinem Leben auch öfters tun. Und es hat mich immer weiter gebracht!

Besorg dir beim nächsten Mal Beweise. Eindeutige Bildaufnahmen wird er wohl kaum leugnen können.

Panazee  31.05.2017, 18:59

Bildaufnahmen während des Unterrichts sind verboten. Ich vermute der Fragesteller würde sich damit mehr Ärger einhandeln, als das es ihm gutes bringt.

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Purphoros  31.05.2017, 19:13
@Panazee

Kannst du die entsprechenden Urteile dazu verlinken? 

Die Aufnahme von vertraulichen Gesprächen ist zwar strafbar, aber Unterricht mit 25 Schülern kann man wohl kaum als privat oder vertraulich bezeichnen. 

Kannst du belegen, dass Mobbing im Klassenzimmer durch das Gesetz geschützt wird, wie du behauptest?

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Demelebaejer  31.05.2017, 23:36
@Purphoros

Ist doch klar, dass das verboten ist, wenn der Lehrer da nicht ausdrücklich zustimmt. Recht am eigenen BIld!

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Purphoros  01.06.2017, 02:38
@Demelebaejer

Das Recht am eigenen Bild, schließt das auch Konversationsmitschnitte ein? Wenn ich nach konkreten Urteilen frage, dann ist ein simples Buzzword bei weitem nicht genug, sondern zeigt eher, dass man sie nicht vorlegen kann. Danke für die Unterstützung.

Selbst wenn das im Normalfall greift, sagt dir der Notwehrparagraph etwas? Anders als viele glauben, gilt der nicht nur für körperliche Angriffe, sondern für jede Art von Verletzung verfassungsmäßiger Rechte.

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Whovian2005  19.01.2019, 16:31
@Purphoros

Die allgemeine Nutzung eines Handys, MP3-Players, oder anderen technischen Geräten, die nicht direkt im Unterricht benötigt werden, ist Verboten. Das sollte Allgemein bekannt sein.

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