Darf man Roller als Erwachsener auf dem Bürgersteig fahren?

3 Antworten

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Ja, siehe §24 StVO:

(1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.

Ja darf man. Mit entsprechender Rücksichtnahme auf Andere.

Ja darf man, aber bloß keine Passanten umfahren. Menschen sind zerbrechlich 😂👍