Darf man nur Recyclinghöfe anfahren, welche in dem Landkreis liegen, in dem man wohnhaft gemeldet ist?

5 Antworten

Das regeln die Recyclinghöfe unterschiedlich. Beachte bitte dass der Betrieb dieser Höfe von den Abfallgebühren die die Gemeinden von ihren Einwohnerinnen und Einwohnern erheben bezahlt werden. Je nach Gemeinde gilt eine andere Abfallsatzung und daher andere Vorschriften. Das Nummernschild ist inzwischen allerdings kein Identifikationsmerkmal mehr, da bei einem Umzug das alte Nummernschild weiter behalten werden darf. In München z.B. sind die Höfe angehalten, bei abweichendem Kennzeichen den Ausweis zu kontrollieren.

Das ist eine Glückssache. Bei uns ist es von Recycling Hof zu Recycling Hof und von Mitarbeiter zu Mitarbeiter völlig unterschiedlich. Heute wirst du auf dem gleichen Hof von einem Mitarbeiter durchgewunken, morgen wirst du an gleichen Ort des Platzes verwiesen.

Also wenn du einen Fremden Recyclinghof an fährst mit einem Fremden Kennzeichen dann kann es sein dass du den Ausweis zeigen musst ob du in dem Landkreis wohnst. Das Auto konnte ja auch von Freunden und Familien sein die woanders wohnen und dir helfen.

Wenn du deinen Müll von einem fremden Landkreis mit einem fremden Auto woanders abgeben willst kannst du das machen, aber dann kann es sein dass eine Gebühr erhoben wird für die Entsorgung.

Wie so oft gilt auch hier die Antwort: Das kann jede Kommune für sich selbst regeln.

Wenn ich erkennbar bin als Bewohner des Kreises, der Stadt, dann habe bewiesen, das ich mit meinem Müllgebühren auch den Recyclinghof mitbezahlt habe.


DerRoll  20.10.2021, 22:33

Zwei Dumme, ...

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Bei uns gar kein Problem. Ich fahr oft mit dem Firmenauto dahin und das hat ne komplett andere Nummer