Darf man mit normalem Autoführerschein Cross Räder is 50km/h fahren?

6 Antworten

Dazu aus der Fahrerlaubnisverordnung:

§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
(...)
Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (...)

und

(3) Außerdem berechtigen
(...)
3. Fahrerlaubnisse der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klassen M, S und L

Du darfst mit Klasse B also auch Krafträder der Klasse M führen. Diese sind so spezifiziert (aus der Fahrerlaubnisverordnung):

Klasse M: Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)

Krafträder, die mehr als 50 ccm Hubraum haben oder die bauartbedingt schneller als 50 km/h fahren können, darfst du mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B also nicht führen.

Das steht auf dem Führerschein.

Die Fahrzeugklasse sind auf der Plastikkarte auch beschrieben.

Wenn du Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren darfst, darfst du z.B. auch einen als LKW zugelassenen VW-Transporter fahren, wenn er ein zul. Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen hat.


Für ein Cross-Rad oder ein BMX-Rad benötigst du keinen Führerschein.

Mit Motocross-Motorrädern darfst du nicht ohne Zuassung auf die Strasse.

Quads auf jeden Fall. Zweiräder nur bis 50 cm³ Hubraum und 45 km/h.

Das stimmt aber es dürfen nicht mehr als 50 ccm sein.

Ich kenne keinen Crossrad, das 45ccm hat. Falls doch, dann eigentlich schon.