Darf man mit ein Wurfnetz angeln?

7 Antworten

So wie es aussieht dürfen es nur Berufsfischer!

http://www.anglerboard.de/board/archive/index.php?t-156671.html

hose112 
Fragesteller
 05.01.2013, 21:04

Hallo,

okay, dann muss ich wohl eine Senke mir kaufen, wenn ich kleine Köderfische haben will

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Malawiwolf  06.01.2013, 21:51
@hose112

Der Einsatz von Senken, ist in vielen Bundesländern ebenfalls verboten. Als Angler müßte man aber solche Dinge wissen. Zudem darfst du Köderfische sowieso nur tot verwenden, also kannst du sie dir auch stippen. Und Nein, auch Köderfischreusen sind nicht erlaubt.

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Ich glaube, dass schon alles gesagt wurde. Mag hier aber auch den Herren und Damen hier recht geben. Lass es lieber!

Frage ganz einfach bei der Fischereibehörde nach, die können dir 100%ig diese Fraage beantworten. Aber meiner Meinung nach ist das verboten.

Verboten. Du kannst überall in Deutschland wohnen, trotzdem verboten. Zieh die Hose bei einer Kontrolle von der Fischereibehörde , oder der Polizei an. Sowas nennt sich eine Straftat. Teuer, Entzug deines Fischereischeind und Eintrag ins Polizeiliche Führungzeugnis, somit Vorbestraft

Malawiwolf  06.01.2013, 00:01

Entzug deines Fischereischeind

Entzug deines Fischereischeins war gemeint

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OldAndy  10.01.2013, 19:04

Vorbestraft ist man erst ab einer gewissen Zeit rechtskräftiger Freiheitsstrafe (also Gefängnis). Im Jugendstrafrecht z.B. erst ab einem halben Jahr Jugendstrafe (nicht zu verwechseln mit Jugendarrest, der dauert im Höchstfalle 4 Wochen). Nicht jede Geldbusse o.ä. ist identisch mit einer "Vorstrafe". Vorsicht also mit einer solchen "Weisheit"!

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Angeln kann man, wie der Name schon sagt, nur mit einer Angel! Mit einem Netz kann man nur fischen - soviel zunächst mal zur Begriffsbestimmung. Es gibt also Angler und Fischer! Für beide Fischfang-Methoden sind entsprechende Genehmigungen erforderlich, die das jeweils zuständige Landesfischereigesetz regelt. Darüberhinaus bestehen an fast jedem Angelgewässer jeweilige Sonderregelungen unter dem allgemeinen Regel"Dach" des LFG's. Wenn du also ein spezielles Gewässer "im Auge" hast, erkundige dich nach den Besitzverhältnissen und den dazugehörigen Angelrechten. Zu deiner Frage: im Zweifelsfalle - nein!