Darf man mit ein Rollerführerschein (25kmh) und Gabelstaplerführerschein auf Öffentlichenbereich fahren?

3 Antworten

Wenn das Flurförderfahrzeug keine Zulassung zum Betrieb auf öffentlichem Verkehrsgrund hat, also auch kein Kennzeichen, darf es auf öffentlichen Straßen nicht betrieben werden. Zum Führen eines Flurförderfahrzeugs auf Privatgrund (auf dem Gelände derFirma) ist keine amtliche Fahrerlaubnis erforderlich, jedoch aufgrund der DGUV Vorschrift 68 ein Lehrgang mit praktischer und theoretischer Prüfung, einer Prüfung der körperlichen Eignung (u.a. Sehtest) und einer bestandenen Prüfung. Dazu muß man vom AG schriftlich "beauftragt" werden. Mindestalter ist 18 Jahre. Darunter dürfen Jugendliche Flurförderfahrzeuge nur mit Beauftragung unter Aufsicht im Rahmen ihrer berufsbezogenen Ausbildung bedienen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein.

1) ist die Befähigung einen 25 km/h Roller führen zu dürfen eine Prüfbescheinigung und KEINE Fahrerlaubnis oder Führerschein.

2) Benötigt man zum Führen eines Gabelstaplers im öffentlichen Strassenverkehrs die Fahrerlaubnisklasse L