Darf man mit 12 in Deutschland ein Karambit besitzen,welches man nicht benutzt?

5 Antworten

Zu dieser Problematik gibt es einen Feststellungsbescheid des BKA vom 09.07.2012:

Ergebnis: Das Messer wird als Hieb- oder Stoßwaffe .../ .... somit als Waffe im Sinne des §1 Abs.2 Nr.2a WaffG eingestuft.

Das beurteilte Messer ist jedoch kein Faustmesser .../... Die Verboteigenschaft ../.. im Sinne Waffenliste WaffG - Abschnitt 1 - verbotene Waffen - wird verneint.

Das heißt, dass man es besitzen darf, allerdings gibt es Einschränkungen beim Führen, also beim Dabeihaben.

Und da es als Waffe eingestuft ist, darf ein 12-Jähriger es weder besitzen, noch dabeihaben.

Nachzulesen hier: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Messer/120709FbZ243KarambitMesser.html

Meines Wissens ja, du darfst es sogar mit dir führen, wenn du nicht die Absicht hast, es missbräuchlich zu benutzen.

Sei dir aber bewusst, dass die Gefahr besteht, dass es trotzdem von der Polizei beschlagnahmt wird, wenn du kontrolliert wirst und keinen glaubwürdigen Grund für das Mitführen nennen kannst.