Darf man langsam fahren in einer 30er-Zone (Stichwort: Verkehrsbehinderung) siehe Text?
Ich kann z. B. kein Fahrrad mehr schnell fahren, fahre so 8 Km/h. Es hat sich noch niemand beschwert, aber die Autofahrer überholen halt einen ständig. Ich weiß auch nicht warum ich das nicht mehr kann, hatte 2 Knie Operationen und seitdem kann ich soviel fahren wie ich will, außer bergab, schneller geht es nicht. Nun weiß ich das ich eine lebendige Verkehrsbehinderung bin, auch in einer 30er Zone, aber auch als ich mal mit einen geliehenen E-Bike mit 25 km/h durchfuhr, überholten mich die Autofahrer in einer 30er Zone. Also halten die sich auch an keiner Geschwindigkeitsbeschränkung.
Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen
2 Antworten
Glaube mir: Du wirst als Radfahrer in der 30er Zone auch dann hupend überholt, wenn dein Tacho 35 km/h anzeigt. Das scheint für viele Autofahrer eine Frage des Prinzips zu sein.
Vom Prinzip her gibt es in der StVO eine Vorschrift, die "unnötig langsames Fahren" verbietet. Der betrifft allerdings nur Kraftfahrzeuge, also keine Radfahrer. Ein Radfahrer mit 8 km/h in der 30er Zone ist vollkommen legal unterwegs. Und wenn man beim Überholen keine 1,5 m seitlichen Abstand halten kann, muss der Autofahrer dahinter ganz offiziell damit leben, dass er auch nur 8 km/h fährt. Allerdings müssen langsame Verkehrsteilnehmer den nachfolgenden Verkehr regelmäßig vorbei lassen, indem sie an geeigneter Stelle rechts ran fahren.
Bei den 25 km/h hast du tendenziell recht. Die Tachonadel geht schnell an der 30 vorbei, wenn man "mal kurz draufdrückt", um zügig vorbei zu kommen. Zumal man man in der 30er Zone sowieso niemanden überholen darf, der 25 fährt... immerhin darf man nur überholen, wenn man mit "wesentlich höherer Geschwindigkeit" fährt, und das sind gemeinhin mindestens 10 km/h Unterschied... man darf aber natürlich die erlaubten 30 nicht überschreiten.
Wenn man niemanden gefährdet, so wie generell im Straßenverkehr.