Darf man in einem anderen EU-Staat den Führerschein machen?
Hallo!
Dass Leute, die MPU machen müssen oder wegen irgendwas anderes gesperrt sind, deren EU-Führerschein aus dem Ausland hier nicht anerkannt wird ist mir klar.
Aber was ist, wenn man keine dieser Probleme hat.
Darf man dann in einem anderen EU-Land wie Niederlande, Polen, Tschechien, Österreich etc. den Führerschein machen und dann direkt damit in Deutschland fahren?
Sollte ich mich nicht 185-Tage in das Land des Führerscheinerwerbs aufhalten, bleibt der EU-Führerschein in Deutschland nur 6 Monate gültig oder ist er dauerhaft gültig und d.h. ich muss ihn nur z.B. alle 10 Jahre in diesem besagten Land erneuern?
Es wäre echt nett, wenn es Nachweise zu offiziellen EU oder Seiten der Bundesregierung gibt. Ich wusste nicht, was ich eingeben soll, denn es wird nur über die MPU gesprochen.
7 Antworten
Wenn die Sperre bei einer Kontrolle erkannt wird ist es vorbei mit Fahren, egal wo der Führerschein gemacht wurde. Es kann sogar eine Anzeige wegen Betruges ausgefertigt werden
Er hat geschrieben, dass keine Sperre vor liegt, sondern ob man normal einen Führerschein im EU-Ausland machen kann und der in Deutschland gültig ist.
Meines Wissens wird ein EU-Führerschein gar nicht erst ausgestellt, im Ausstellungsstaat, wenn du keinen Wohnsitz dort hast. Ich frage mich aber, wenn sie dir einen ausstellen würden, der dann in Deutschland anerkannt wird.
Kann ich meinen Führerschein in einem anderen Land machen?
Grundsätzlich sind Inhaber eines ausländischen Führerscheins berechtigt, in Deutschland Auto zu fahren. Eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis wird in anderen europäischen Ländern in der Regel problemlos anerkannt, wenn der Inhaber zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellungsland hatte.10.03.2020
Führerschein im Ausland machen: Mit Scheinwohnsitz ungültig ...
www.advocard.de › streitlotse › verkehr-und-mobilitaet
Einfach mal alles aufmerksam lesen und verstehen.
Wer mit Scheinwohnsitz im Ausland einen Führerschein macht und damit im Heimatland fährt, ist rechtlich gesehen ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs.
Ich meine du könntest einen Führerschein in einem anderen EU Land machen, wenn du dort für mindestens 3 Jahre gelebt hast oder einen Wohnsitz in diesem Land nachweisen kannst. Das haben die extra gemacht, weil du nicht der einzige bist mit dem Gedanken
Das europäische Recht besagt, dass man nur dort einen Führerschein machen kann, wo man seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Kurioserweise verbietet aber dieses europäische Recht gleichzeitig zu prüfen, ob jemand wirklich 185 Tage in dem Land gelebt hat.