Darf man im Islam sich in allen fällen Rächen?

5 Antworten

Nein, darf man nicht. Es gibt solche Fälle, aber ich kann dir da leider auch nicht exakt die Regelungen zu sagen. Und schon gar nicht durch Selbstjustiz.

Was man aber im Koran findet, ist mehrfach, dass der Hinweis kommt, dass Vergebung der Gottesfurcht am nächsten kommt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Sowas kann und darf dir, nur von einem Gültigen islamischen Rechtssprecher beantwortet werden. Die Begründung liegt in deiner Frage!

Hier:

**wo im koran steht das?

Rächen oder töten oder was auch immer, geht in die RECHTSPRECHUNG.

Jetzt versuche das zu verstehen!

Du darfst eine Rechtsprechung nur dann folgen, wenn du den gesamten Kontext im Koran berücksichtigst!

**Dir ist es Verboten, aus dem Koran einen Satz rauszupicken, ohne den ganzen Rest im Koran zu berücksichtigen.

Alles andere, was du hier liest in den Antworten ist Bullshit.

Es gibt die Verbrechen mit Wiedervergeltung, schau hier. Dies gilt natürlich auch für Mord. Jedoch ruft der Koran intensiv dazu auf, von der Rache Abstand zu nehmen. Das erklärt Prof. Peter Heine in seinem Buch Terror in Allahs Namen. Extremistische Kräfte im Islam. Er erklärt, dass das Töten von Menschen schon eine Sünde ist. Laut einem authentischen Hadith bei Bukhari darf ein Muslim bloß in drei Fällen getötet werden: Mord, Ehebruch (Steinigung) und Apostasie.

Auch soll die Reaktion auf Gewalt verhältnismäßig sein (Sure 2,194):

194Der Schutzmonat ist für den Schutzmonat, und (für) die unantastbaren Dinge ist Wiedervergeltung. Wenn jemand gegen euch übertritt, dann geht (auch ihr) in gleichem Maß gegen ihn vor, wie er gegen euch übertreten hat. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist.

Der Artikel behandelt die Frage, ob Mord im Islam eine große Sünde ist und was jemand, der einen Mord begangen hat, tun kann, um Buße zu tun. Dem Artikel zufolge ist Mord, vor allem wenn das Opfer ein Gläubiger ist, eine der größten Hauptsünden im Islam. Der Artikel erklärt, dass, wenn jemand einen Mord begangen hat, drei Rechte damit verbunden sind - die Rechte Allahs, die Rechte des Opfers und die Rechte der nächsten Angehörigen des Opfers.

In dem Artikel heißt es, dass, wenn jemand aufrichtig vor Allah bereut, Allah seine Reue für die Rechte Allahs annimmt. Da das Opfer jedoch nicht mehr am Leben ist, wird die Abrechnung mit dem Täter am Tag der Auferstehung stattfinden. Der Artikel legt nahe, dass, wenn die Reue korrekt ist und von Allah akzeptiert wird, Allah das Opfer mit dem entschädigt, was Er von Seiner Gnadengabe will, bis es zufrieden ist, und der Täter begnadigt wird.

Im Falle eines Mordes gibt Qisas den nächsten Angehörigen des Opfers, das Recht, dem Mörder das Leben zu nehmen, wenn dieser verurteilt wird und das islamische Gericht zustimmt. Diejenigen, die Anspruch auf Qisas haben, haben die Möglichkeit, stattdessen eine finanzielle Entschädigung (diyya/Blutgeld) zu erhalten oder den Täter zu vergeben. [Auszug https://islamqa.info/en/answers/10923]

Al-Qurtubi sagte: 

Es gibt keinen Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten, dass Qisaas (Vergeltungsstrafen) wie die Hinrichtung nur von denjenigen ausgeführt werden können, die die Autorität haben, die verpflichtet sind, die Qisaas auszuführen und Hadd-Strafen usw. auszuführen, weil Allah den Befehl bezüglich der Qisaas an alle Muslime gerichtet hat und es nicht möglich ist, dass alle Muslime zusammenkommen, um die Qisaas auszuführen, weshalb sie einen Anführer ernannt haben, der sie bei der Ausführung der Qisaas und Hadd-Strafen vertreten kann. (Tafseer al-Qurtubi, 2/245, 246.)

Niemand sollte die Hadd-Strafen ohne die Erlaubnis des Herrschers ausführen. Wenn es keinen Herrscher gibt, der nach der Sharee'ah regiert, dann ist es für das einfache Volk nicht erlaubt, die Hadd-Strafen auszuführen. Wer das tut, sündigt, denn die Durchführung der Hadd-Strafen erfordert eine Prüfung der Angelegenheit und erfordert Schar'i-Wissen, um die Bedingungen für den Beweis zu kennen. [Auszug aus https://islamqa.info/en/answers/8980]

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

Bei Unterdrückung und Verfolgung darf man sich wehren.


DavidSiqueiros  18.03.2023, 10:23

Das hat aber mit Rache nichts zu tun!

Marc64 
Beitragsersteller
 17.03.2023, 23:14

Wenn jemand mein bruder getötet hat, darf ich den mörder töten?

Berkay141  17.03.2023, 23:45
@Marc64

Ja, du kannst ihn aber auch verzeihen oder eine bestimmte Summe fordern. Aber Rache bringt dir nichts, sagen wir mal du ermordest den Täter. Bist du dann glücklich? Denk darüber nach

Easygoing775  17.03.2023, 23:47
@Marc64

Nein, darfst du NICHT. Jedes Land hat ein Rechtssystem an das man sich halten muss. Es waere mir neu, dass Selbstjustiz auch nur in einem einzigen Land legal waere.

Berkay141  17.03.2023, 23:48
@Easygoing775

Wir reden aber gerade über die Scharia. Mir ist schon klar dass Selbstjustiz strafbar ist, aber das ist ja gerade nicht das Thema.