Darf man ein Studium nochmal neu beginnen?
und zwar wollte ich fragen, ob es grundsätzlich möglich ist, wenn man im ersten Semester aussteigt, im selben Studienfach (bei mir Jura) an derselben Uni nochmal neu zu beginnen? Bei mir hat die Frage private Gründe, deswegen bitte ich um konstruktive Antworten
6 Antworten
Wenn du bereits ein Semester Jura studiert hast, steigst du im 2. Semester wieder ein. Das Semester ist aber eine reine Zähleinheit und spielt nur für den Freischuss und Bafög eine Rolle. Wenn du 5 Semester verchillt hast, kannst du dich genauso in die Vorlesung zum 2. Semester setzen und die Prüfungen fürs 2. Semester schreiben.
Vielleicht solltest du einmal schildern, WARUM du neu anfangen möchtest.
Für "Pausen" gibt es das Urlaubssemester.
Prüfungen die man nicht geschrieben hat, kann man wie bereits gesagt auch noch 10 Semester später schreiben.
Und falls du die Frist zur Immatrikulation versäumt hast, kann man auch das wieder geradebügeln. Auch eine nachträgliche Immatrikulation ist unter Umständen noch möglich.
Aus dem Studium auszusteigen, um später wieder einzusteigen, ist nur selten empfehlenswert.
Genau. Du darfst dich dann nur jetzt nicht für die Prüfungen anmelden, bzw. musst dich wieder abmelden. Denn sonst gilt die Nichtteilnahme als erfolgloser Versuch und nach dem 3. Mal ist dann endgültig Schluss ohne Möglichkeit zum "Neustart". Kommt auf die Prüfungsordnung an, was die Anmeldung zur Prüfung betrifft.
Die Studentenwerke haben idR Sozialberatungsstellen, die man bei psychischen Problemen aufsuchen kann. Wende dich zuerst an die und entscheide dann, was du mit deinem Studium machst. Liegt es am Fach, oder an privaten Problemen, wenn ich fragen darf?
du kannst die Vorlesungen nochmal hören, jedoch zählt man die Fach- und Hochschulsemester weiter und die entsprechenden Fristen müssen eingehalten werden.
Urlaubssemester
Lass dich von der Studienberatung beraten.
Um es grob zu sagen: Mir gehts psychisch nicht sehr gut. Aber wenn ich die Prüfungen dann sozusagen nachholen kann, dann ist es ja kein Problem. Kann ich dann praktisch im 5. Semester statt der Veranstaltungen, die der Studienverlaufsplan sagt, in die vom ersten sitzen und da die Prüfungen schreiben?
Also wenn du exmatrikuliert wurdest dann kannst du das nicht nochmal da neu beginnen
Also du meinst du bist weiterhin immatrikuliert, aber lernst halt nicht mit oder? 😅
Nein, du kannst Jura nicht neu beginnen. Speziell Jura ist da besonders streng.
Um es grob zu sagen: Mir gehts psychisch nicht sehr gut. Aber wenn ich die Prüfungen dann sozusagen nachholen kann, dann ist es ja kein Problem. Kann ich dann praktisch im 5. Semester statt der Veranstaltungen, die der Studienverlaufsplan sagt, in die vom ersten sitzen und da die Prüfungen schreiben?