Darf man beim schlechten Wetter falsch parken?
Ich parke heute Nacht nicht auf einem Parkplatz, da ich einen Berg nicht hochkam und zurück kann ich auch nicht da dort auch ein Berg ist … ich blockiere auch keinen und werde morgen das Auto auch wegfahren soweit zum disclaimer…
müsste ich ein Strafzettel bezahlen (wenn morgen früh jemand mir geben würde ) da ich ja nur da stehe, da die Stadt ihren Pflicht nicht nach kam …
(ich Zweifel stark das das Ordnungsamt schneller als der Streu Dienst wäre aber was wäre wenn)
Mich würden auch die Quellen interessieren woher das Wissen kommt bisher habe ich nur Bauchgefühle bekommen … (zur Info ich kann wirklich nicht von dementgegen weg und zurück ging auch nicht da dort auch ein Berg ist) es ist auch sehr steil und hatte keinen Gehweg und der Berg ist auch sehr eng
8 Antworten
Das kann ich nicht glauben, da man ja auch keinen Schadensersatz bei solchen Fällen und entsprechenden Unfällen bekommt. Meistens sind das kleinere Straßen und dann bei Nacht. Ich denke nicht das es als Ausrede angenommen wird.
Hatte auch keine interre daran aber eine einfach Ausrede ist es auch nicht nachdem ich 15 min gebraucht habe und Hilfe der Anwohner um das Auto überhaupt von. Der starse an die Seite hinter den parkenden Autos zu bekommen … (ich wohne an einem Berg 24 grad Steigung )
Natürlich darfst du nicht falsch Parken und wenn du einen Strafzettel bekommst darfst du den brav bezahlen
habe ich mir fast gedacht fahre das Auto eh weg bevor der Amt Leute losschickt sobald es geräumt ist wollte nur wissen ob es eine sondere Reglung gibt wenn die Stadt selbst ihre Pflicht nicht nachgekommen ist
Du solltest Das Fahrzeug deutlich sichtbar markieren!
Nicht dass der Räumdienst morgen, nach einer schneereichen Nacht, seinem Namen zu gerecht wird.
So wie ich das sehe parkst Du da nicht sondern Du bist da liegen geblieben. (fest gefahren) Dementsprechend auch absichern.
Habe hinten das Auto markiert es ist auch halb auf einem Parkplatz (ist zwar immer noch falsch geparkt aber definitiv nicht im weg
Ja musst du. Das ist in meinen Augen keine Rechtfertigung
Es scheint viele Mitbürger immer wieder zu überraschen, aber die Straßenverkehrsordnung gilt auch nachts, bei Harndrang, Übelkeit, Schneefall, Glatteis, Regen oder Stressempfinden.
Würden Einzelinteressen das Parkrecht beeinflussen, hätte wohl mindestens jeder zweite Autofahrer ein belustigendes Argument, warum genau er (...und auf jeden Fall kein anderer) im Halteverbot, in der Feuerwehrzufahrt, an der Bushaltestelle oder auf dem Behindertenparkplatz parken dürfte...
Dann sag mir was man mache. Soll wenn man weder vor noch zurück kann? Hätte ich 11 Stunden im Auto warten sollen ? (Der Räum Dienst Kamm 11 Stunden später erst)
ich wohne an einem Berg… in einer 400 Jahre alte Stadt es gibt dort sehr steile Berge die man beim Glatteis nicht hoch fahren kann….