Darf man bei einer Erörterung die „wörtliche Rede“ benutzten?

2 Antworten

Darf man schon, solange du vernünftig zitierst mit allem, was dazu gehört. Eleganter ist es jedoch, mit dem Konjunktiv I das wiederzugeben, was du zitieren willst. Also die Meinung des Verfassers.


Eine Erörterung ist keine Inhaltsangabe, In der man wörtliche Rede ver meiden sollte.Natürlich kann man zum Beispiel ein Argument mit einem Zitat veranschaulichen, dann hätte man darin auch wörtliche Rede.