Darf ich mit 16 in sozialen Bereichen am Wochenende arbeiten?

2 Antworten

Eigentlich dürfen Jugendliche am Wochenende nicht arbeiten.

Es gibt aber Ausnahmen!

§§ 16, 17, 18 Jugendarbeitsschutzgesetz

An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.

Ausnahmen

An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen ist die Beschäftigung zulässig

  • in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen,
  • in der Landwirtschaft und Tierhaltung. An Sonn- und Feiertagen dürfen nur naturnotwendige Arbeiten vorgenommen werden; 
  • im Familienhaushalt. An Sonn- und Feiertagen dürfen Jugendliche nur beschäftigt werden, wenn sie in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind; 
  • im Gaststätten- und Schaustellergewerbe, 
  • bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Hörfunk und Fernsehen. An Sonn- und Feiertagen dürfen Jugendliche im Hörfunk- und Fernsehen nur bei Direktsendungen beschäftigt werden; 
  • beim Sport und im ärztlichen Notdienst. 

Nur an Samstagen ist die Beschäftigung zulässig

  • in offenen Verkaufsstellen, in Betrieben mit offenen Verkaufsstellen, in Bäckereien und Konditoreien, im Friseurhand-werk und im Marktverkehr. Können Jugendliche nicht 8 Stunden beschäftigt werden, kann die ausfallende Arbeitszeit an dem Tag bis 13.00 Uhr ausgeglichen werden, an dem die Jugendlichen Ersatzfreizeit erhalten; 
  • bei Aufnahmen auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen, 
  • im Verkehrswesen, bei außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen und in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge.

Mindestens 2 Samstage sollen, 2 Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben. Die 5-Tage Woche ist stets durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag sicherzustellen. Am 24. und 31. Dezember dürfen Jugendliche nicht nach 14 Uhr und am 25. Dezember, am 1. Januar, am ersten Osterfeiertag sowie am 1. Mai überhaupt nicht beschäftigt werden.

https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/arbeitsschutz/sozialer_arbeitsschutz/kinder_jugendarbeitsschutz/index.htm

Betreuung/ Beschäftigung wäre ein Gebiet für Dich.

Ohne Ausbildung darfst du GAR NICHT in der Altenpflege arbeiten. Du kannst nur ehrenamtlich alte Leute besuchen und ihnen was vorlesen oder mit ihnen basteln/spielen. Sonst nichts.