Darf ich meine Auffahrt auf Grenze setzen?

2 Antworten

Für die Auffahrt brauchts keinen Abstand .... Nur für Gebäude

pudel007 
Fragesteller
 17.05.2020, 22:25

Okay besteht denn eine Pflicht zur einfriedung unserer Seits ?

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FloppyDobby  17.05.2020, 22:29
@FloppyDobby

Ein Zaun oder ähnliches wird keine Pflicht sein ... Aber genau weiß Ich das nicht . Es gibt ja den Grenzpunkt für die Grundstücke

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pudel007 
Fragesteller
 17.05.2020, 22:35
@FloppyDobby

Im Bebauungsplan steht lediglich, dass zur strasse hin eingefriedet werden muss. Dies betrifft uns allerdings nicht da wir zu keiner Seite direkt an die strasse grenzen.

Der Nachbar hat sein Grundstück mit Hecken bepflanzt. Zu unserer Seite jedoch nur Rasen angesagt, da er schon drei Jahre vor uns dort gebaut hat. Zäune sind nicht Pflicht laut Bebauungsplan

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FloppyDobby  17.05.2020, 22:39
@pudel007

Na dann könnt Ihr es so lassen ... Zur Not könnt Ihr ja später noch was hinzaubern oder hinpflanzen aber Ich würd die Auffahrt direkt auf die Grenze machen .... Das ist bei uns auch überall so

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Grenzabstand nach §5 NBauO nur, wenn die Auffahrt höher als 1m über natürlichem Gelände gebaut wird.

Einfriedungspflicht nach §27 NNachbG, Stichwort Rechtseinfriedung.