Darf ich Durstlöscher im Schulspind verkaufen?

7 Antworten

Das ist gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Und da Du das als 13-Jähriger nicht kannst und nicht darfst, gibt es nur einen Rat:

Lass es!

Du bräuchtest rein rechtlich gesehen eine Lizenz um Lebensmittel legal zu verkaufen, jedoch denke ich nicht dass du erwischt wirst, und selbst wenn kannst du sagen du wusstest es nicht, vielleicht wird dann ein Auge zugedrückt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Frank6188  27.10.2021, 22:24

Als 13 jähriger Schüler?

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byakuyabankai 
Fragesteller
 27.10.2021, 22:26
@Frank6188

Ja, ich hasse es den überteuerten abgelaufenen dreck vom Buffett zu kaufen deshalb ja auch die Durstlöscher im Spind

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Frank6188  28.10.2021, 08:27
@Hiebynenxnc

Habe ich dennoch und niemanden hat es interessiert. Ist doch mehr Spiel als Geschäft

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Ich denke, du darfst es nicht oder hast du eine Genehmigung dafür?

byakuyabankai 
Fragesteller
 27.10.2021, 22:18

Ich bin 13 und verkauf die durstlöscher weil das Buffet so überteuert ist eine Lidl Cola für 0.39c kostet bei denen 3,00 was extrem überteuert is

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Lass dich vom Finanzamt nicht erwischen ;) da du zum Händler mutierst, du kaufst günstig ein und verkaufst teurer. Du musst ein Gewerben anmelden.

AntwortenKoala  27.10.2021, 22:18

Nein

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Baumkrone009  27.10.2021, 22:20
@AntwortenKoala

Natürlich muss er kein Gewerbe anmelden. Aber wenn er anfängt monatlich 10000 von den Durstlöschern zu verkaufen und einen Umsatz von z.B. 10000€ erziehlt, dann ist es ein Kleingewerbe und das wird normalerwrise angemeldet.

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byakuyabankai 
Fragesteller
 27.10.2021, 22:19

Kann mich das Finanzamt mit 13 Jahren eigentlich anzeigen oder sowas?

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Baumkrone009  27.10.2021, 22:28
@byakuyabankai

Ja, egal ob Durstlöscher oder Drogen, wo ist da der Unterschied? Vielleicht kannst du dein Illegales Geschäft ja im Gefägnis fortsetzen, und von da aus weiter Durstlöscher vertreiben. Übrigens, kauf auf Ebay alle Durstlöscher mit Plastikstrohlam, für die kriegst du mehr Geld ;)

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byakuyabankai 
Fragesteller
 27.10.2021, 22:34
@Baumkrone009

ok durstlöscher und drogen ist ein gewaltiger unterschied das ist wie wasser und öl

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Frank6188  27.10.2021, 22:26

Ein Kind soll Gewerbe anmelden?

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Ratefuchs007  27.10.2021, 22:32
@Frank6188

Ein Kind kann kein Gewerbe anmelden, er müsste es aber, also darf er die Getränke auch nicht verkaufen.

Was daran ist so schwer zu verstehen?

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Betreiben eines Gewerbes ohne Gewerbeschein und Steuerhinterziehung. Ggf. nicht entrichtete Abgaben an Krankenversicherung, IHK, ...

Zumindest die ersten beiden führen vor Gericht, mit 13 bist Du jedoch noch nicht strafmündig. Die Schule könnte Dich jedoch suspendieren da Du in ihren Räumen ohne Genehmigung kein Geschäft betreiben darfst.

byakuyabankai 
Fragesteller
 27.10.2021, 22:22

ok also kann ich richtig sozusagen aufs maul kriegen?

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Doktorelektrik  27.10.2021, 22:30
@byakuyabankai

Du selbst nicht so viel, außer Riesenärger mit der Schule, aber deine Eltern eben. Das muss ja nicht sein....

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buma1978  27.10.2021, 22:36
@Doktorelektrik

Der Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" ist wie fast immer falsch da sie in diesem Fall ihre Aufsichtspflichten nicht verletzt haben.

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Doktorelektrik  27.10.2021, 22:55
@buma1978

Klar, deshalb gibt es nirgends einen Elternabend, keine Schulpflicht, keine Aufsichtspflicht, keine Schulverweise trotz Schulplicht,.....

Wer als Elternteil schon mal unangenehme Gespräche mit dem Lehrer oder Direktor geführt hat, "freut" sich immer über solche "Überraschungen" und sieht sie ganz easy. Mal abgesehen davon, dass auch nie eine Jugendamt je eingeschritten wäre in der Vergangenheit.

Nein, sie haften nicht auf die subtile Art, aber sie haben den Ärger auszubaden - das hatte ich geschrieben.

Mit Verlaub: Was meinst du wohl, wie es ankommt, wenn dein Filius (hypothetisch!!!) wegen irgendeiner Sache auf der Wache (Polizei) ist, du dazu gerufen wirst zum Abholen und dann locker flockig am Telefon sagst: "....Ich hafte nicht für mein Kind, schicken sie es einfach nach Hause nach ihrem Gespräch. Ich habe keine Zeit und Lust, mein Kind bei Ihnen abzuholen.....".

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buma1978  28.10.2021, 12:29
@Doktorelektrik

Mit Verlaub, aber das ist so Quatsch. Wer tritt so auf?

Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen das es juristisch garnicht so einfach ist Eltern für den Unfug ihrer Kinder in Haftung zu nehmen. Oft regulieren Eltern zwar freiwillig die Schäden, aber "haftend" sind sie meist nicht.

Mein Kind würde ich natürlich von der Wache abholen, schon um mir selbst ein Bild zu machen. Ich versuche immer zuerst eine konstruktive Lösung zu finden, aber wenn die Gegenseite partout auf Krawall gebürstet ist überreiche ich die Kontaktdaten meines Anwaltes und gehe.

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Doktorelektrik  28.10.2021, 13:00
@buma1978

Also ein Missverständnis. Ja, was du nun meinst, ist mir selbst klar - damit hast du völlig Recht.

Der Hauptfehler ist hier - so passiert das oft - die Fehldeutung der auffälligen Kinder selbst, die sicher als erste wissen, dass sie juristisch "selten" haften im Sinne einer juristischen Strafe.

Das Umfeld und die vielen Unannehmlichkeiten - (also ungeschriebene Gesetze) sehen sie erst mal gar nicht. Daraus folgt dann auch eine grandiose Fehleinschätzung der Sachlage und allzu oft die Meinung: die können mir nix. Doch. Können sie. Ein Schulverweis geht relativ schnell.... Mindestens genau so schlimm sind die anderen Konsequenzen wie die anderen Eltern und die Beziehung zu denen, das Gerede, um das man nicht viel geben soll, was aber nun mal da sein kann und dann auch dazu führt, dass einige entnervt wegziehen müssen.

Daraus und aus den meinetwegen Vorurteilen der Gesellschaft kann man nicht entfliehen, das Kind ist dann im Brunnen.

Du siehst das schön sachlich, Respekt. Es klang für mich anders. Alles Gute, danke!

N.B.: auch heute - die Schule liegt sehr lange zurück - denk man noch an die ein oder andere Sache - auch die unangenehmen Vorkommnisse von anderen. Begegnet man denen später, ist das immer irgendwie präsent, wenn man keine intensive Beziehung pflegt zu ihnen. Das kann dann für die Betroffenen jahrelang schlecht sein.

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buma1978  28.10.2021, 18:54
@Doktorelektrik

Ja, da stehen sich Schulverweis und Schulpflicht diametral gegenüber. Auffällige Schüler brauchen eher Hilfe als das ein Ausschluss sinnvoll ist.

Dafür passen weder die Gesetze noch die Strukturen richtig. Das Schulkonzept ist auf einheitlichen Frontalunterricht ausgelegt. Die Mitarbeiter der Jugendämter sind nicht selten überlastet oder unmotiviert und leider manchmal inkompetent. De jure fehlt allen Beteiligten nicht selten das richtige Werkzeug.

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Frank6188  27.10.2021, 22:25

Er ist strafunmündig

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buma1978  27.10.2021, 22:29
@Frank6188

Er ist eingeschränkt geschäftsfähig aber mit 13 nicht strafmündig!

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buma1978  28.10.2021, 12:34
@Frank6188

keiner, das habe ich aber überlesen, wohl einer der Gründe wegen der meist meine Formulierung verwendet wird.

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Frank6188  28.10.2021, 12:45
@buma1978

Unter Laien mag das sein, im Gesetz und Medien wird das un verwendet.

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