Darf ich dir Estrichfirma von meinem Vater leiten auch ohne Ausbildung oder meisterbrief?

3 Antworten

Nach Nr. 44 der Anlage A zur Handwerksordnung ist der Estrichleger ein zulassungspflichtiges Handwerk. Und diese Zulassung der Handwerkskammer bekommst du bzw. der Betrieb nur, wenn du selbst Meister bist oder einen als technischen Betriebsleiter einstellst, der für deinen Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen wird.

Da das zum Handwerk gehört brauchst Du einen Meister als Konzessionsträger. Das kostet natürlich, nur alleine für die Konzession. Da hat der Konzessionsträger noch keinen Handschlag gemacht!

Leiten darfst du die sicherlich nur keine Arbeiten durchführen und (da bin ich mir aber nicht sicher du brauchst einen meister im Betrieb)