Darf ich denn Begriff Insta benutzen?

3 Antworten

Möglicherweise ist Insta markenrechtlich geschützt. Instagram wird es auf jeden Fall sein. Du darfst auch markenrechtlich geschützte Begriffe verwenden. Jedoch darfst Du keine Produkte herstellen und vertreiben, die markenrechtlich geschützte Begriffe enthalten.

Ergänzung: Laut DPMA-Register ist INSTA als Marke eingetragen von der Insta GmbH in Lüdenscheid, früher Insta Elektro GmbH. Es gibt eine Wort-Bildmarke "Insta", wobei der Schriftzug eben der typische Instagram-Schriftzug ist. Die Anmeldung beim DPMA wurde aber zurückgenommen, eine Eintragung der Wort-Bildmarke hat nicht stattgefunden.

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020182019726/DE

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020182019696/DE

Instagram ist hingegen als Wortmarke und als Wort-/Bildmarke eingetragen. Mit dem oben abgebildeten Cap sollte es meiner Meinung nach keine Probleme geben. Ich bin jedoch kein Jurist, das ist meine persönliche und unverbindliche Einschätzung.

Insta sollte kein geschützter Begriff sein, von daher: Ja, darfst verwenden.

Natürlich, Kannst auch instagram oder facebook schreiben. Namen lassen sich in aller regel nicht urheberrechtlich schützen, nur markenrechtlich.

Ein problem ist es nur wenn man denken könnte dass das cappy produkt von instagram ist. Aber in so einem fall ist ja jedem klar dass das nur der name deiner instagram seite ist.