Darf ich den Trecker fahren?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Ja 100%
Nein 0%

1 Antwort

Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h benötigen Sie keine amtliche Fahrerlaubnis.

Für Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h, aber nicht mehr als 40 km/h – beziehungsweise maximal 25 km/h, wenn Sie einen Anhänger ankoppeln – benötigen Sie die Führerscheinklasse L; also den kleinen Traktorführerschein.

Xd1234467 
Fragesteller
 19.04.2024, 18:03

Ok danke schön

0