Darf ich das nachsitzen verweigern?

6 Antworten

Ja, dass kann er und ja, er kann sich an deine Eltern wenden, wenn du deine Aufgaben nicht machst. Wenn du ihm noch blöd kommst und dich verweigerst, kann er sich an den Schulleiter wenden und dieser dir einen verschärften Tadel aussprechen. Dann steht es in deiner Schülerakte drin.

Benimm dich hast so, dass keine Erziehungsmaßnahmen nötig sind, dann kannst du auch rechtzeitig ins Wochenende.

ILoveNewZeeland  08.06.2019, 22:05

Naja es gab da irgendwelche Vorgaben zum Nachsitzen - das kann man nur machen, wenn tatsächlich unterricht fehlt meine ich.

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chog77  08.06.2019, 22:53
@ILoveNewZeeland

Bei uns in BW dürfen Schüler durchaus nicht gemachte Aufgaben in einer Nachsitzstunde nachholen. Alles rechtens.

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ILoveNewZeeland  08.06.2019, 22:59
@chog77

Das muss aber dann als "Nacharbeiten" bezeichnet werden - da gab es vorschriften. Zumindest waren sie bei uns in BW komplett verrückt und haben das immer gaaaaaaanz klar ausdrücken müssen.

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Kannst du natürlich. Ich habe während meiner Schulzeit auch versucht die Macht gegen meinen Lehrer zu gewinnen. Du solltest es bleiben lassen es führt für dich zu nichts. Du bist immer der Unterlegene. Spare dir das vielleicht bis nach deiner Schulzeit auf. Tipps gebe ich dir nicht. Lasse dir selbst etwas einfallen.

Du hast Pflichten, auch als Schüler. Verweigerst du diese, wirst du bestraft, dass ist vollkommen legitim.

Auch die Reaktion deines Vaters ist völlig angemessen. Jetzt hast du Zeit, die versäumten Hausaufgaben nachzuholen.

Das kann der Lehrer, ja.

Aber noch viel besser: du kannst das verhindern, indem du dich einfach an die Regeln hältst...

Willkommen im normalen Leben! Wird später auch nicht anders, wenn du deinen Pflichten nicht nach kommst, da kommen dann auch Strafen und Unannehmlichkeiten auf dich zu.

Keine Ahnung wie alt du bist, so von der Art, wie du schreibst, tippe ich auf 12 oder 13 Jahre. Hast also noch bisschen Zeit, erwachsen zu werden. Ich hoffe, du strebst mehr als Hartz4 an... oder was auch immer dann an Grundsicherung angeboten wird.