Darf ich das Fahrrad behalten, was gefunden habe?

12 Antworten

Ich habe auf versch. Parkplätzen schon Autos unverschlossen und sogar mit offenen Scheiben gesehen, hab ich aber nicht mitgenommen auch wenn sie längere Zeit dort standen. Das wäre nämlich Diebstahl.

So hätte ich es auch mit einem Fahrrad gemacht, ....oder das Fahrrad zum Fundbüro gebracht.

Besitz ja, Eigentum nein .wenn du gutgläubig bist und bleibst und es 10 Jahre ununterbrochen in deinem Besitz ist, wird es dein Eigentum


Thomas19841984  29.06.2017, 18:42

um gutgläubig zu bleiben, musst du es erst mal melden

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RobertLiebling  29.06.2017, 18:52

Seit wann gibt es eine gutgläubige Unterschlagung?

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soga57  29.06.2017, 22:22
@Thomas19841984

Was ist das denn für ein Blödsinn! Ich nehme etwas, das mir nicht gehört und das soll legal sein? Spinnst du?

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Thomas19841984  29.06.2017, 22:51
@soga57

mäßige dich erstmal in deiner Sprache. Was glaubst du, wer du bist? halt dein Loch und geh schlafen

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Wenn Du es "irgendwo" gefunden hättest, wäre es mind. "Unterschlagung einer Fundsache".

Etwas an einem Ort "finden" wo viele andere es üblicherweise abstellen und es einfach "mitnehmen" ist schon eher Diebstahl.

Es wird Dir bestenfalls in 10 Jahren gehören, wenn Du beweisen kannst gutgläubig (eher: dumm) genug zu sein zu denken, es gehöre niemandem (kommst Du nach Deiner Frage hier nicht mit durch).

Hinzu kommt, dass es vielleicht vorher schon gestohlen war und zur Fahrt zum Bahnhof verwendet und zurückgelassen wurde.

Also wie man es dreht und wendet, was Du gemacht hast war die dümmstmögliche Lösung.

Du kannst auch kein rechtmäßiges Eigentum an diesem Rad erwerben (auch wenn Du es fortan besitzt, das ist etwas grundsätzlich anderes).

Wenn es gestohlen gemeldet ist und Du bei einer Polizeikontrolle damit auffällst, bist Du reif.
Selbst wenn Du darlegst, wie unvernünftig Du gehandelt hast, ist mind. eine Anzeige wg. Hehlerei fällig; für das was Du gemacht hast, eher wg. Diebstahls.

Du kannst das Rad zum Fundbüro bringen und hoffen, dass sie Dir glauben, dass Du das Rad "gefunden" und aus lauter Ritterlichkeit in Obhut genommen hast.

Oder Du lieferst es bei der Polizei ab und leistest die paar Sozialstunden, die Du für den Diebstahl bekommst, mit Freude ab und überlegst zukünftig besser, was von Deinen Einfällen Du in die Tat umsetzt.

Nein, das wäre mindestens eine Fundunterschlagung. Du musst es beim Fundbüro abgeben und wenn sich dann 6 Monate lang der eigentliche Eigentümer nicht meldet, dann darfst du es abholen und behalten (sofern du nicht darauf verzichtest bei der Fundabgabe).

Haha das wers findet darfs behalten Gesetz der Straße 😂😂😂 ... Ja ich denk fast jeder hatte mal ne Phase wo er so gedacht hat und es halt mitgenomm hätte. Bei dem Glück das man früher oft hatte und was alles gut ging 😂 sage ich dir... nimms nicht mit nacher wird das Fahrrad wieder erkannt und du hockst gerade drauf rum dass es am Bahnhof rumlag glaubt dir vllt nicht direkt jeder Beamte... das gibt nur unnötig stress und der lohnt sich nicht. Oft hängen Diebstähle mit Körperverletzungen zsm dann wirst mit dem noch in Verbindung gebracht und und und