Darf ich das?

1 Antwort

Also erstmal musst du den als Ware aus der Schweiz ausführen und nach Deutschland einführen. Das musst du beim zuständigen Zollamt über eine Spedition/Zollagentur anmelden (Ausfuhr aus der Schweiz). Dann musst du im Prinzip dasselbe nochmal machen als Einfuhr in Deutschland. Da musst dann auch die Mehrwertsteuer 19% zahlen.

Wenn dir der Verkäufer keine EUR1 - Erklärung ausstellen kann, musst du außerdem noch den Einfuhrzollsatz an das einführende Zollamt bezahlen.

Wenn du das alles erledigt hast, bekommst du vom Zollamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und mit der kannst du dann zum TÜV gehen.

Grob geschildert für den Anfang...


Blauejogger 
Fragesteller
 15.03.2023, 18:57

Warte, also eigentlich war es so gedacht, dass jemand bekanntes ihn für mich kauft und per post rüberschickt

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Maxima370  15.03.2023, 19:07
@Blauejogger

Die Schweiz ist ein Drittland, sie ist kein EU-Mitglied. Somit kein liberalisierter Warenverkehr, das heißt die zollrechtlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden.

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