Darf ich als 17 Jährige Schülerin ab 18 Uhr bis 22 Uhr im Restaurant arbeiten?
4 Antworten
Ja, darfst du.
Grundsätzlich gibt es Ausnahmen wo das erlaubt ist, dass musst du dann mit deinen Eltern absprechen und ein Einverständnis von deinen Eltern bekommen, dann sollte es klappen, wenn du das mit der Schule auch auf die Reihe bekommst
ja!!!
Wochenend- und Feiertagsarbeit ist im Gaststättengewerbe laut des Jugendarbeitsschutzgesetzes erlaubt. Bei Jugendlichen über 16 Jahren darf eine Schicht um 6 Uhr morgens beginnen und bis spätestens 22 Uhr dauern
Jugendschutz in der Gastronomie – so vermeidest Du Strafen