Darf ein Professor einen Studenten beleidigen?

20 Antworten

Genau wie jeder andere muss sich auch ein Professor ans Gesetz halten, Beleidigen ist nicht erlaubt, wenn man beleidigt wird kann man eine Anzeige erstatten, ca ein Monat später kreigt man dann den Breif dass es eingestellt wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Er hat ihn nicht als "Schnösel" titulier sonderm sein Verhalten karakerisiert, das ist ein großer Unterschied. Das sollte man (auch als Student) unterscheiden können.


Über die Bedeutung von Schnöselig lässt sich vielleicht noch streiten, aber Oberstaatsanwalt persönlich gehört sicher nicht zu den Beleidigungen.

Wenn man beleidigt wird, müssen auch Begriffe genutzt werden, die als Beleidigung gelten.

So wurde durch Gericht geklärt, dass der Begriff Oberförster auch für einen Polizisten, der mit ,,Herr Oberförster, zum Wald geht's da lang" angesprochen wurde, keine Beleidigung darstellt.

Siehe:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20Berlin-Tiergarten&Datum=26.05.2008&Aktenzeichen=(412%20Ds)%202%20JuJs%20186/08

Beleidigungen sind Antragsdelikte und weder ein Professor noch ein Lehrer oder sonst irgendjemand in Deutschland darf beleidigen.

Aber die Sache ist die, wenn es um harmlose "Beleidigungen" handelt wird sich kein Staatsanwalt darauf einlasen auch lohnt es sich nicht wegen so einer kleinen Lappalie rechtlich nach BGB vorzugehen.

Aus dem nichts wird er es ja nicht gesagt haben und wenn es die Wahrheit ist ist es auch keine beleidigung.