Darf ein Minderjähriger in einer Notsituation Auto fahren?
Ich meine, wenn es hier absolut um Leben und Tod geht und dies die einzige Möglichkeit ist, ein Leben zu retten.
5 Antworten
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Im Notfall ist das zulässig. Im Fall aller Fälle geht das vor Gericht und im Notfall gibt es dann einen Freispruch.
1Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. 2Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Aus Gottes Sichtweise ist Leben kostbar. Jemand der gesetzlich das Recht nicht hätte, würde - falls man ihn erwischt - vor ein weltliches Gericht kommen, welches zu entscheiden hat. Wie unser Schöpfer das beurteilen mag, könnte durchaus auch anders sein. Das zu beurteilen steht uns Menschen nicht zu! - Hilft dir das?
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Nein dafür gibt es den Rettungsdienst
Ich glaube dafür gibt es keinen Paragraphen.
§34 StGB.