Darf ein Heilerziehungspfleger stellvertretende Leitung im Kindergarten sein?

3 Antworten

Ja. Wenn er sich mit dem System auskennt und Berufserfahrung hat, warum nicht?! Bei uns im Kindergarten hat die Stellvertretung noch nie eine Aufgabe der Leitung übernehmen müssen und das schon seit über 20 Jahren. So lange arbeite ich nämlich schon in dieser Einrichtung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin ein erfahrener und vielseitiger Sozialpädagoge

Ja darf..... es ist ein Zuarbeiter Job. Ein besserer Anrufbeantworter. Nicht komplett Handlungsunfähig aber letztendlich nicht der Chef. Bei uns in der Kita ist der Stellvertreter der Koordinator, während die Chefin sich um Vertragsgedöhns kümmert und ums Pädagogische.

Das darf sogar ein Kaufmann sein.