Darf ein ehemaliger Mieter mit bestehendem Mietvertrag eines Kellers den Hausschlüssel behalten?
Hallo,
ich habe gerade eine Wohnung mit meinem Partner und unserem Kind bezogen. Bei der Wohnungsübergabe haben wir nur einen Schlüssel für die Haustür durch den Hausmeister erhalten, da der Vormieter einen Haustürschlüssel behalten hat. Dieser hat noch einen separaten Mietvertrag zu einem Keller und möchte diesen erst später kündigen. Er sieht sich im Recht, dass ihm der Zugang durch einen Haustürschlüssel gewährt bleiben muss.
Ist er im Recht und auf welcher Grundlage?
Die Vermieter meinten, ich solle mich an den Vormieter wenden...
Er bekommt Zugang, wenn er bei den anderen Mietern klingelt und hineingelassen wird. Da es auch ältere und freundliche Menschen dort gibt, sollte dies also zu fast jeder Tageszeit möglich sein...
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Lieben Dank vorab
Beate
Der Schlüssel zur Wohnung ist separat.
Der Haustürschlüssel ist mit Sicherheitszertifikat und die Hausverwaltung hat bereits einen Antrag von uns zur Genehmigung, dass wir einen nachmachen können.
Hinzuzufügen ist, dass der Mietvertrag erst ab 01.06.2022 läuft.
Über eine schriftliche Nebenvereinbarung haben wir die Wohnung schon vom Vormieter ab 15.05.2022 übernommen und haben an ihn auch schon die Miete bezahlt.
Der Kellerraum ist nicht Mietgegenstand der Wohnung - wir bezahlen dafür auch nichts.
Ich bin irritiert, wieso ehemalig, wenn es seinen Mietgegenstand im Haus noch gibt?
Seine Wohnung hat er gekündigt zum 31.05.2022.
Den Keller aber anscheinend noch nicht.
9 Antworten
Der betreffende Kellermieter hat zum 31.5.22 gekündigt. Was hat er denn da gekündigt? Unabhängig von meiner Frage - ihm steht ein Haustürschlüssel zu und dir das neue Mieterpartei stehen 3 Schlüsselsätze zu. Der Vermieter hat das zu regeln.
Nach dem Übergabeprotokoll hast du nur einen Haustürschlüssel erhalten, was aber nicht gleichbedeutend dafür ist, dass du keinen weiteren Schlüssel erhalten darfst.
Ein Versäumnis in deinem Mietvertrag.
Genau aus diesem Grund muss der Vermieter euch mit der notwendigen Schlüsselzahl versorgen und nicht auf den Kellermietvertrag abstellen. Das ist eine Ausrede um Kosten zu sparen. Setze den Vermieter in Verzug und drohe mit einer Klage auf Herausgabe der Schlüssel.
Wenn er einen Keller gemietet hat, hat er natürlich auch Anspruch auf alle Schlüssel für den Zugang dazu.
Das ist aber nicht Dein Problem. Du kannst von deinem Vermieter 2 oder 3 Schlüssel für alle türen verlangen, ohne dich mit dem Vormieter rumzuärgern.
Es gilt: Ein Schlüssel pro Bewohner für jede erforderliche Tür, bei nur einem Bewohner aber mindestens 2 Sätze Schlüssel.
Der VERmieter muss dir die entsprechende Anzahl an Schlüsseln zur Verfügung stellen. Wenn er nicht genug hat, weil einige davon noch beim Vormieter sind, muss der VERmieter die entsprechende Anzahl nach machen lassen und bezahlen.
Der Besteller, also der Vermieter, wer sonst sollte bestellen können? Oder geht es um eine Eigentumswohnung, dann muss die WEG bestellen, denn denen gehört ja das Schloss und die Schlüssel.
Natürlich hat ein Mieter das Recht auf Zugang zu seiner Mietsache, Du hast keinen Anspruch auf diesen einen bestimmen Schlüssel.
Bitte den Vermieter um einen weiteren Schlüssel, die kann man ja nachmachen.
Wenn es keine Schließanlage ist, kannst Du auch einfach selbst einen weiteren Schlüssel anfertigen lassen.
Die Vermieter meinten, ich solle mich an den Vormieter wenden...
Das ist natürlich Blödsinn, Du hast mit dem Vormieter genau NICHTS zu tun.
- Du hast mit dem Vormieter NICHTS zu schaffen. Das ist Sache des Vermieters.
- Dir sollten mindestens 2 Schlüssel übergeben werden (durch den Vermieter) für die Haustüre. Wenn er zu wenige hat, dann muss er halt einen nachmachen lassen.
- Ich hoffe der Schlüssel des Vormieters sperrt nicht Eure Wohnungstüre! Das wäre keinesfalls erlaubt!
Die Wohnung ist separat. Nun stehen aber eben auch plötzlich irgendwelche Bretter vor meiner Wohnung...
Klar hat er Anspruch auf einen Haustürschlüssel. Das ist aber nicht euer Problem. Aber letztlich habt ihr auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Schlüsseln. Lasst doch einfach einen nachmachen, das kostet doch bloß ein paar Euro. Oder ist das ein Sicherheitsschlüsseln mit Code-Karte zum nachmachen? Dann würde ich mich an den Vermieter wenden und den Hausmeister überspringen.
Ja, genau... es ist ein Sicherheitsschlüssel und bei der Wohnungsverwaltung haben wir bereits um dieses Zertifikat gebeten, was man bei einem bestimmten Schlüsseldienst dann abgeben muss... aber das dauert....
Sowas geht schon gar nicht, Schlüssel kommen vom Vermieter, denn der bezahlt die auch.
Bezahlen muss der Vermieter die Schlüssel nicht. Aber sich drum kümmern schon.
Er hat die seine Wohnung gekündigt. Der Kellermietvertrag wurde nachträglich erstellt, da dieser Raum erst später frei wurde. Zu diesem Kellerraum gibt es einen Schlüssel - laut Kellermietvertrag.