Darf ein alleinlebender Mann in Deutschland ein Kind von einer Leihmutter austragen lassen

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst ja ganz offiziell eine Frau schwängern. Und ihr müßt euch nur einig sein, das Kind kann dann ohne Probleme bei dir aufwachsen. Du kannst auch das alleinig Sorgerecht beantragen. Der Schuß kann natürlich auch nach hinten los gehen, wenn die Mutter des Kindes das Sorgerecht dir nicht geben will. Dann kannst nur noch zahlen. Und eine schriftliche Vereinbarung ist nicht möglich, da Leihmütter in Deutschland verboten sind, dann bekommst kein Recht.

lastannahme 
Fragesteller
 22.08.2010, 07:19

Tja, da braucht man großes Vertrauen, dass das eben nicht passiert.

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In Deutschland verbietet das im Januar 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz (ESchG) aus ethischen, sittlichen und moralischen Gründen jegliche ärztliche Leistung bei Leihmutterschaften, nicht bestraft wird das Vorgehen der Leihmutter oder die den Auftrag erteilenden Personen .

Diese ärztlichen Handlungen sind Straftaten und werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet, § 1 Abs. 1 ESchG.

Die Vermittlung von Leihmüttern ist in Deutschland nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz gesetzlich verboten. Nicht hingegen bestraft werden die Leihmutter oder die Bestelleltern bei der Adoptionsvermittlung.


http://de.wikipedia.org/wiki/Leihmutter

Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Viele - auch ich sehen das kritisch - aber Gesetz ist Gesetz :-!

offziell nein, inoffiziell - alos mit Hilfe von Bakschisch - geht alles

Du meinst, jemand kauft sich eine Eizelle von einer Frau, dann kauft er sich (weil er selber zeugungsunfähig ist) auch noch ein paar Millionen Samenzellen bei einer Samenbank.

Dann sucht er sich einen Arzt der das technischen Vorrichtungen und die Kenntnisse hat, wie man die gekaufte Eizelle und die gekaufen Samenzellen in der Petrischale zusammenbringt.

Und dann sucht er sich auch noch eine Leihmutter (die streng genommen "Mietmutter" heißen müsste). Diese "Mietmutter" schließt mit dem fremden Mann einen Vertrag, dass sie nach der Schwangerschaft das Kind an ihn herausgibt(?)

Dann lässt sich die "Mietmutter" von dem Arzt die fremde befruchtete Eizelle einpflanzen und durchlebt eine Schwangerschaft mit allem Drum und Dran.

So - und nach all dem kommt die "Mietmutter" (verständlicherweise) auf die Idee das Kind zu behalten.

Soll dann der von dem Mann beauftragte Gerichtsvollzieher der "Mietmutter" mit Polizeihilfe den Säugling entreißen??

Und welche Geschichte will der Mann eigentlich dem Kind erzählen, wenn dieses fragt "Wo komme ich her...?"

Nein, zum Glück ist das in Deutschland nicht möglich.

lastannahme 
Fragesteller
 22.08.2010, 08:33

Du reißt meine Frage aus dem Zusammenhang und erfindest irgendwelche Szenarien hinzu!

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heinmueck  22.08.2010, 10:15
@lastannahme

Wären in Deutschland "Mietmütter" gesetzlich erlaubt, wären solchen Szenarien im Nu Wirklichkeit.

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