Darf dir die Polizei einfach Blut abnehmen bei verdacht auf drogen?

5 Antworten

Die Polizei darf kein Blut abnehmen, aber Verdächtige zur Wache mitnehmen und ihnen dort vom Arzt Blut abnehmen lassen, um zu klären, ob eine Straftat begangen wurde.
Ob der Lehrer eingreift, kommt ganz darauf an. Wenn er merkt, dass Ihr unter Drogeneinfluss noch Auto fahren wollt oder etwas ähnliches, kann er die Polizei rufen, um die nächste Straftat zu verhindern. Wie es dann weitergeht - siehe oben.

Der Konsum von Drogen ist nicht strafbar wenn nicht gegen geltendes Gesetz in anderer Richtung verstossen wurde wie Autofahren unter Drogeneinfluss,somit darf da gar keine Blutentnahme angeordnet werden.Bei Verdacht auf Drogenhandel kann das über eine Blutuntersuchung nicht nachgewiesen werden,somit wäre da eine Blutuntersuchung auch nicht zulässig,das wäre nur möglich wenn unter Drogeneinfluss andere Straftaten begangen werden zur Feststellung der Schuldfähigkeit,das muss dann wenn es verweigert wird von einem Richter angeordnet werden

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100611_2bvr104608.html

Siehe : https://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html

Der Konsum von Drogen ist so generell übrigens nicht strafbar, nur der Besitz, Umgang usw sind es.

Also nein, deshalb  wird man keinen Bluttest machen;

bei Gefährdung des Verkehrs o.ä. sieht das natürlich anders aus



Schlichtweg nein!

Ich glaube das muss von einem Richter angeordnet werden.