Darf die Polizei mich 2-3 Stunden in eine Zelle einsperren?

14 Antworten

Die Frage lässt sich nicht so leicht beantworten. Grundsätzlich dürfen die dich in "Gewahrsam" nehmen, wenn du einer Straftat "dringend" verdächtig bist, deine Person nicht zweifelsfrei feststeht, also wenn Zweifel an deiner Identität bestehen, du dich nicht ausweisen kannst und ähnliches. Beim Einschreiten der Polizei ist immer die Verhältnismäßigkeit zu beachten, also welche Maßnahme den geringsten Eingriff in die Rechte des anderen darstellt und trotzdem zum gewünschten Ziel führt. Und das ist relativ, wie vieles andere auch und lässt sich oftmals aus der Sicht des Beamten begründen. Die Details, die du geschildert hast, sind die Abläufe aus deiner Sicht, wie du das erlebt hast. Würde man jetzt den Bericht des Beamten damit vergleichen, gäbe es wahrscheinlich diverse Abweichungen.

grundsätzlich darf die Polizei einen Verdächtigen bis zum Ablauf des nächstfolgenden Tages ohne richterliche Anordnung in Gewahrsam halten. Spätestens dann muss ein Richter darüber entscheiden, ob Haftbefehl erlassen oder die Person wieder auf freien Fuß gesetzt wird. Wenn Zeugenaussagen oder sonstige Beweise eine zumindest Mittäterschaft von dir wahrscheinlich machen, steht diese Maßnahme auch im Verhältnis, wie es so schön im Amtsdeutsch heißt. Allerdings dürfen sie dich nicht "vorläufig festnehmen" (so heißt das), wenn keine Zweifel an deiner Person bestehen, also wenn deine Personalien feststehen und keine Flucht- oder Verdunklungsgefahr bestehen. Im Klartext bedeutet dies, wenn du Beweise beseitigen könntest oder Einfluss auf etwaige Zeugen vor deren Vernehmung durch die Polizei nimmst, wäre dies auch eine Rechtfertigung, dich vorübergehend einzusperren. Da geistert dann auch der Begriff "Gefahr im Verzug" herum, wenn Beamte deine Bude durchsuchen auch ohne richterliche Anordnung. Das dürfen die, wenn wie gesagt, die Einholung der richterlichen Genehmigung eine Beseitigung von Beweismitteln, also ein Erschweren der Tataufklärung möglich erscheinen lässt.

Du hast nicht erwähnt, was noch geschah, als man dich wieder entlassen hat. Gab es eine Entschuldigung, erklärte man dir, warum du nun wieder frei bist, bekommst du eine Anzeige, wurde der Täter gefasst oder geht man davon aus, dass du es warst? Was dir widerfuhr war immerhin eine Freiheitsberaubung, faktisch gesehen. Dass diese aufgrund diverser Vorschriften legalisiert scheint, steht auf einem anderen Blatt. Deshalb müssen für einen derartigen Eingriff in die Rechte eines jeden stichhaltige Gründe vorliegen und nicht nur vage, nicht haltbare Verdachtsmomente.

ahoi1  20.07.2012, 18:09

Sehr klare und differenzierte Antwort! LG, ahoi

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Sie darf dich bis zu ein paar Stunden dabehalten höchstens aber 24 Stunden danach bräuchten sie einen beschluss von einem richter sonst ist es freiheitsberaubung falls man unter 18 ist dürfen sie einen nur ein paar stunden dort lassen wenn danach die eltern kommen und einen abholen

Du bist dringend tatverdächtig. Wie sieht es mit deinem festen Wohnsitz aus? Was mich wundert ist, dass keine erkennungsdienstliche Behandlung erfolgte. Du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen, aber nach schreiendem Unrecht sieht das überhaupt nicht aus.

Ja, das darf die Polizei!

Oh ja. Wenn Du vorläufig festgenommen bist - und das war hier der Fall, dann können die Dich sogar bis zu 47 STd. 59 Min. festhalten. Guggst Du hier:

http://dejure.org/gesetze/StPO/128.html