Darf die Polizei meinen Namen den betroffenen Personen nennen, wenn ich der Polizei eine Ordnungswidrigkeit im Bereich Corona nenne?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es zu einem Bußgeldverfahren kommt, und danach sieht es aus, kann der Betroffene Akteneinsicht verlangen. Dann erfährt er, wer ihn in die Pfanne gehauen hat, denn da steht dein Name drin.

Ja, dazu sind sie rechtlich verpflichtet.

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn es deswegen zu einer Verhandlung käme, würdest du als Zeuge aufgerufen.

Wenn die Polizei aber selbst 20 Leute da antrifft, braucht sie ja gar keinen Zeugen zu benennen.

Nein, sie bekommen es aber über die Akteneinsicht heraus.

Nur, wenn die sich einen Anwalt nehmen und dieser Akteneinsicht beantragt