Darf die Polizei in folgender Situation schießen?
Hallo zusammen,
ich hatte eine Diskussion mit einem Freund über die Frage, wann ein Beamter schießen darf.
das UZwG ist mir bekannt. Allerdings bezieht sich die Frage auf eine konkrete Situation:
Ich komme an einen Einsatzort. Dort sehe ich, wie eine Person mit einer Waffe einen anderen bedroht. Ich fordere ihn auf die Waffe wegzulegen. Daraufhin zielt er mit der Waffe auf mich.
jetzt die Frage. Darf ich schießen sobald der Lauf auf mich zielt oder muss ich vorher erneut den Schusswaffengebrauch androhen und wenn ja, wie oft? Muss ein Warnschuss abgegeben werden? Was wenn ich garnicht dazu komm anzudrohen und der Lauf schon auf mich gerichtet ist?
Weil ich mein, in der Zeit wo ich den Schusswaffengebrauch androhe, hätte er ja schon 10 mal abdrücken können.
Danke für eure antworten
6 Antworten
wer so grenzenlos dumm ist, mit einer schußwaffe auf einen polizisten zu zielen und auch die aufforderung ignoriert, die waffe niederzulegen, der darf (oder besser: kann) sich nicht (mehr) wundern, wenn der polizist abdrückt.
ein gut trainierter, erfahrener und unaufgeregter polizist wird versuchen, einen nicht tödlichen schuß abzugeben; ein anfänger wird wohl ungezielt auf den oberkörper schießen.
die rechtsprechung verlangt nicht, dass zur selbstverteidigung oder zum schutz unbeteiligter nur zurückgeschossen werden darf. der polizist muss aber alles versuchen, damit es nicht so weit kommt, ggf. auch mit einem warnschuß in die luft.
Du hast zwar 3 DH, aber ich verstehe deine Antwort nicht ....
Wo schießen die denn nun hin, die trainierten, unaufgeregten? Im Gegensatz zu den Anfängern?
Wer ist denn Anfänger? Der Frischling von der PA oder der, der mit 30 Dienstjahren das erste mal im Einsatz schießt?
Sobald er sich mit der Waffe in deine Richtung dreht, darfst du schießen, weil du ja jetzt damit rechnen MUSST, dass er auf dich schießt. Da hat er dann halt Pech gehabt.
Darf ich schießen sobald der Lauf auf mich zielt oder muss ich vorher erneut den Schusswaffengebrauch androhen und wenn ja, wie oft? Muss ein Warnschuss abgegeben werden?
Man hat immer das mildeste aus allen gleich effektiven Mitteln zu Wählen. Grundsatz für die Erforderlichkeit des Schusswaffengebrauchs:
"Androhen vor Warnschuss vor nichttödlichem Schuss vor tödlichem Schuss."
Jedoch muss kein milderes Mittel gewählt werden, wenn der Notwehrberechtigte sich hierdurch in Gefahr begeben würde.
Was wenn ich garnicht dazu komm anzudrohen und der Lauf schon auf mich gerichtet ist?
Im konkreten Fall wäre es dem Notwehrberechtigten wohl nicht zumutbar, einen Warnschuss abzugeben, wenn er schon in den Lauf blickt.
Weil ich mein, in der Zeit wo ich den Schusswaffengebrauch androhe, hätte er ja schon 10 mal abdrücken können.
Richtig. Das ganze würde aber selbstverständlich durch die Strafverfolgungsbehörden geprüft werden.
Danke dir für den ausführlichen Kommentar. Bist du zufällig in irgendeiner Polizeibehörde?
Danke dir für den ausführlichen Kommentar.
Immer gern.
Bist du zufällig in irgendeiner Polizeibehörde?
Das weniger; aber Jurist.
Gut geschrieben. Allerdings richtet sich m.E. der Schusswaffengebrauch nicht nach 32 StGB, sondern nach Polizeirecht. Wäre aber im Endeffekt gleich.
Allerdings richtet sich m.E. der Schusswaffengebrauch nicht nach 32 StGB, sondern nach Polizeirecht.
Grundsätzlich und primär ist das richtig; allerdings gehen die die POR-Regelungen vom Tatbestand her weiter und zielen allgemein auf die Gefahrenabwehr ab; § 32 wird aber nicht verdrängt und greift als letzter Rettungsanker immer (und hat deswegen auch keine Beschränkung bei etwaigen Hinnahmepflichten, wie's etwa bei § 35 I 2 der Fall ist).
Natürlich wär's 'richtiger', hier erstmal die Rechtfertigung nach dem POR durchzuprüfen - aber da hier durchaus sogar eine Notwehrsituation gegeben ist, hab ich's verkürzt.
Hi, ich habe grad ein ungutes Gefühl....
Bist Du bei der Polizei und fragst nun die Gute-Frage-Community, ob Du jemand erschießen darfst oder nicht?
Da solltest Du lieber nochmal mit Deinen Ausbildern darüber reden.
Nein bin ich nicht😂😉Aber ich hab mich wirklich lang mit einem Freund drüber unterhalten und hab gedacht ich frag mal. Zu so einen konkreten Fall find ich im Netz nichts🤷🏻♂️
so ein vollidiot bin ich dann doch wieder nicht😂
Naja, dann bin ich ja beruhigt. Den Schusswaffengebrauch regelt das Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes. Kann also unterschiedlich sein.
In dem von Dir erläuterten Fall wäre der SwG aber überall rechtmäßig. Der Polizist muss ja damit rechnen, dass eine scharfe Waffe auf ihn gerichtet ist.
Na ja, dein Fall ist aber auch von Verständnis her ziemlich grenzwertig und berührt Rechtsbereiche, die kaum jemand kennt.
Naja, kurzgeschrieben: Mann zielt auf mich, darf ich schießen oder muss ich erst androhen.
so hätte ich die Frage eigentlich auch formulieren können😁
Das war der Kernpunkt. Eigentlich egal aus welcher Rechtsnorm du deine "Schießerlaubnis" beziehst, beide lassen zu, dass du dich sofort wehrst.
Eigenschutz geht vor.
Eine strafrechtliche Würdigung des Vorfalles erfolgt in jedem Fall.
"ein gut trainierter, erfahrener und unaufgeregter polizist wird versuchen, einen nicht tödlichen schuß abzugeben; ein anfänger wird wohl ungezielt auf den oberkörper schießen. "
Die aller wenigstens Beamten würden dann NICHT in den Oberkörper schießen.