darf die db Sicherheit Fahrkarten kontrollieren?

6 Antworten

Generell darf bei einem Verdacht, immer von Mitarbeitern der DB Sicherheit der Reisenachweiß verlangt werden. Das kommt daher, dass die DB Sicherheit das Hausrecht hat. Nun Bahnhöfe(sowohl kleine als auch Hauptbahnhöfe), Busse und Bahnen sind Eigentum der Deutschen Bahn, daher darf dort im Rahmen des Hausrechtes gehandelt werden. In der Hausordnung steht nämlich tatsächlich, dass man eine Reiseabsicht haben muss, um überhaupt den Bahnhof betreten zu dürfen. Dies darf von der DB Sicherheit kontrolliert werden. Wird dann weder Reiseabsicht, noch der Besitz einer Fahrkarte festgestellt oder das Vorzeigen wird verweigert, darf die DB Sicherheit einen auch vom Gelände verweisen. LG

Vermutlich ja, da sie sicherlich in den Bahnhöfen das Hausrecht ausübt. Aber Auskunft kann nur die DB geben, die vergeben solche Kompetenzen.

Die Pauschale Aussage ist nicht richtig.

Es gibt Mitarbeiter der DB Sicherheit die Prüfberechtigt sind, diese tragen die entsprechenden mobilen Geräte zur Fahrpreisnacherhebung bei sich.

Diese sollen laut Dienstanweisung im Rahmen Ihrer Streifentätigkeit die Fahrgäste einer Fahrscheinkontrolle unterziehen. Sollen. Nicht müssen.

Und es gibt Mitarbeiter der DB Sicherheit welche nicht Prüfberechtigt sind. Diese dürfen nicht.

Grüße

Ja, wenn das betreffende EVU (z.B. DBRegio) ihnen den Auftrag erteilt. In München z.B. im gesamten S-Bahnbereich.

Ja das dürfen sie. Ist relativ neu dass die das tun.