Darf der Prokurist Handlungsvollmacht erteilen?

2 Antworten

Von Experte Mauritan bestätigt
Handelsgesetzbuch § 49 

(1) Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.

(2) Zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken ist der Prokurist nur ermächtigt, wenn ihm diese Befugnis besonders erteilt ist.

...

also ...

er darf


Ja, er darf nur keine weiteren Prokuristen ernennen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung