Darf der Händler das?

8 Antworten

Wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler war, ist das definitiv ungültig. Er kann die Gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen.

Was aber seine kann und ein sehr beliebter Trick ist: ein Mitarbeiter der Firma wird einfach kurzerhand als Privater Verkäufer eingetragen oder das Auto wird plötzlich nur noch im Kundenauftrag verkauft um eben die Gewährleistung ausschließen zu können. Hier wird es plötzlich extrem wichtig wer als Verkäufer im Vertrag steht

Das ist absoluter Müll, der da steht. Jedes Wort. Sofort Anwalt

klingt kurios

Problem: das klingt nach Ausschuss, Verkauf nur an Wiederverkäufer bzw. ins Ausland.

ein Händler kann keine Gewährleistung ausschließen, bei B2B kann er es durchaus.

oder bei Verkauf im Kundenauftrag ebenfalls

JJTwoK 
Fragesteller
 20.07.2022, 19:51

Das Auto kommt ursprünglich aus italien macht es da etwas aus ?

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peterobm  20.07.2022, 19:58
@JJTwoK

nicht wirklich

der Käufer agiert gewerblich, das reicht.

er dürfte eigtl. nur an Wiederverkäufer verkaufen

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Nein er kann die Gewährleistung als Händler nicht ausschließlich. Fordere Nachbesserung ansonsten Anwalt.

Für einen gewerblichen verkäufer definitiv unzulässig, eventuell sogar für einen Privatverkäufer, sofern es sich um einen Formvertrag handelt.

Gegebenenfalls solltest du dich an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt wenden.