Darf das Jobcenter 2020 eine Nachzahlung aus 2009 fordern?

2 Antworten

Hallo,

wenn Sie den damaligen Bescheid damals auch erhalten haben und nicht dagegen vorgegangen sind, ist er rechtskräftig. Diese Forderung verjährt dann in 30 Jahren.

Sollten Sie den Bescheid damals nicht erhalten haben, könnten Sie noch dagegen vorgehen. Dazu bitte umgehend an einen im Sozialrecht tätigen Anwalt vor Ort wenden, damit keine Fehler passieren.

Sie müssen dann binnen 2 Wochen ab Kenntnis Widerspruch einlegen und Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Hierzu müssen Sie an Eides statt versichern (strafbar, wenn falsch), dass Sie den Bescheid nicht erhalten haben.

Das ergibt aber natürlich nur Sinn, wenn der Bescheid schon damals rechtswidrig war, also die Forderung z.B. damals schon verjährt war(3 Jahre ab Jahresende nach Entstehung des Rückforderungsanspruchs) oder die Behörde erst über 1 Jahr ab Kenntnis des vollen Sachverhaltes tätig wurde.

Zur Verjährung ergänzend bei ALG II:

https://www.hamburg.de/basfi/f…

Bitte lassen Sie sich auf keine Ratenzahlungsverienbarung ein, falls Sie jetzt noch im Leistungsbezug stehen. Damit schneiden Sie sich nur gesetzliche Schutzrechte im Rahmen der Aufrechnung ab.

Normale Forderungen verjähren, aber ihr Bescheid könnte titelähnlich sein, das bliebe 30 Jahre.

Man müsste googeln, welche genau Rechtsbedeutung dieser Bescheid hat.