Darf ich mich morgen wegen einem Todesfall in der Familie krankschreiben lassen?

2 Antworten

Bei Verwandten ersten Grades (Bruder, Mutter, Vater....) kriegst du einen Tag Sonderurlaub. Alles weitere müsstest du selbst Urlaub einreichen


Familiengerd  03.10.2021, 19:09
Bei Verwandten ersten Grades (Bruder, Mutter, Vater....) kriegst du einen Tag Sonderurlaub.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Familiengerd  03.10.2021, 19:41
@Trytogetme

Was "gang und gäbe ist", spielt rechtlich keine Rolle.

Anspruch auf (bezahlten) Sonderurlaub besteht nur, wenn die Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" anzuwenden ist, denn leider darf die Anwendung vertraglich ganz ausgeschlossen oder die dortige Bestimmung durch eigene vertragliche/betriebliche Regelungen ersetzt werden.

Wenn also die Anwendung der gesetzlichen Bestimmung ganz ausgeschlossen wurde oder die eigenen Regelungen den Fall "Sonderurlaub bei Todesfall" nicht enthalten, dann besteht nun mal kein Anspruch auf Sonderurlaub.

Trytogetme  03.10.2021, 19:43
@Familiengerd

Falsch.

Verstirbt ein Familienangehöriger, ist das im Sinne des § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Grund für eine vorübergehende Verhinderung eines Arbeitnehmers. Wie lange einem Arbeitnehmer bei Todesfall eines Familienmitgliedes Sonderurlaub gewährt werden muss, wird jedoch nicht explizit erwähnt.

Familiengerd  03.10.2021, 19:53
@Trytogetme

Offensichtlich hast Du nicht richtig gelesen oder verstanden, dass ich geschrieben habe, dass die Anwendung dieser gesetzlichen Bestimmung ausgeschlossen usw. werden kann!

Dein Zitat trifft also nur zu, WENN BGB § 616 abzuwenden ist.

Apropos "Zitat":

Es spricht ja nichts dagegen, aus dem Internet abzuschreiben. Wenn man das tut, sollte man aber jedenfalls den Text als Zitat kennzeichnen und die Quelle benennen (hier z.B. https://www.bestatter.de/wissen/todesfall/sonderurlaub-im-todesfall/ ).

Das wirkt dem Eindruck entgegen, man wolle sich "mit fremden Federn schmücken" und beugt Problemen wegen Urheberrechtsverletzungen und entsprechenden Schadenersatzforderungen vor (ein User hier musste deswegen schon einmal "blechen", und es gibt "Jäger", die mit spezieller Sofware im Internet auf Such nach solchen Urhebererechtsverletzern sind).

Ich glaube das geht leider nur wenn es ein direkter Verwandter ist.

Aber ich denke ein mitfühlender Arzt wird Doch sicher krankschreiben.


DerLitpr 
Beitragsersteller
 03.10.2021, 17:11

Also dann lieber Krankheit vortäuschen?

VinzenzB  03.10.2021, 18:09
@DerLitpr

Das wäre bestimmt der einfachste Weg, der allen Komplikationen und Erschwernissen aus dem Weg geht.