Chirurg Hindu, Buddhismus?
Guten Tag
Ich habe neulich gehört dass es im Hinduismus und Buddhismus eine sehr schlimme oder sogar die schlimmste sünde ist, anderen schaden oder leid zuzufügen.
Wenn ein Arzt oder Chirurg streng gläubig ist, ist es für den Arzt eine Sünde jemanden zu Operieren, man fügt zwar schaden zu um leid zu lindern oder den Tod zu verhindern, aber man fügt trotzdem erstmal schaden zu.
PS. Ich kenne mich nicht mit Religion aus demnach bitte ich um Nachsicht falls ich versehentlich aussagen getroffen habe welche falsch oder sogar beleidigend sind.
4 Antworten
Unabhängig von jeglicher Religionszugehörigkeit stellt ein chirurgischer Eingriff (selbst jede Spritze) juristisch gesehen eine Körperverletzung dar. Daher braucht der Chirurg die schriftliche Einwilligung des Patienten. Tatsächlich beabsichtigt der Arzt natürlich, dem Betroffenen zu helfen und nicht zu schaden. Da sollte es bei keiner Religion ein Problem geben.
- Dass es im Buddhismus keine Sünde gibt, man also keine begehen kann, dass kannst Du nicht wissen, wenn Du Dich mit Religionen nicht auskennst.
- Dass es im Buddhismus deshalb nicht als Sünde, sondern als Schaffen von schlechtem Karma für (bzw. gegen) sich selbst gilt, Anderen Schaden/Leid zu zufügen, das kannst natürlich auch nicht wissen, wenn Du Dich mit Religionen nicht auskennst,
- ABER: Dass wenn ein Chrirurg eine OP vornimmt, es sich definitiv NICHT um Schaden zufügen handelt, DAS müsstest Du wissen!
- Merke: Die allermeisten buddhistischen Lehren besagen, dass es i.O. ist, Leid zuzufügen, um größeres Leid zu verhindern.
Ich kann nur für "den" Buddhismus sprechen. Hier kommt es immer auf die zugrunde liegende Absicht an.
Wenn ein Arzt mithilft, einen Gefangenen zu foltern und ihm möglichst große Schmerzen zuzufügen, dann ist dies verwerflich.
Dagegen, wenn ein Chirurg mit seinem Skalpell die Bauchdecke eines Patienten "öffnet" um einen Blinddarmdurchbruch zu behandeln, so ist das nicht als "Schaden zufügen" zu sehen, sogar dann, wenn die Operation nicht erfolgreich enden sollte.
Zum Vergleich: Auch nach unserer (D) Rechtslage braucht es in bestimmten Fällen nicht einmal das Einverständnis des Verletzten dazu. In Notfällen nicht zu helfen (natürlich wird von Laien nicht erwartet, eine Operation auszuführen) kann als unterlassene Hilfeleistung bestraft werden. Passieren dabei unbeabsichtigt Fehler ist das unerheblich.
Wenn man Schaden zufügt, um einen größeren Schaden zu vermeiden oder zu verhindern, dann ist es unter dem Strich kein Schaden, sondern eine Hilfe.
Das sage mal den Jehovas Ziegen.