CE abgelaufen, Führerschein Entzug?

4 Antworten

Die Aussage ergibt keinen Sinn. Beim aktuell vorhandenen Führerschein ist das Ablaufdatum der Klasse CE eingetragen. Daran erkennt man auf den ersten Blick, ob momentan Fahrzeuge dieser Klasse geführt werden dürfen oder nicht. Es gibt somit keinerlei Grund, den Führerschein einzuziehen und neu auszustellen.

Die FE-Klasse CE hat ein Ablaufdatum, fährst du einen Tag später und wirst erwischt, ist es ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis", eine Straftat nach §21 StVG.

Es ist KEIN Fahren ohne Führerschein, weil die Fahrerlaubnis nur bis zu dem Datum gilt, danach ist sie erloschen.

Wenn Du vorher die entsprechenden Untersuchungen erledigst, das kannst Du ein ganzes Jahr vorher machen, die Verlängerung kannst Du ein halbes Jahr vorher beantragen, dann wird die Klasse CE verlängert.

Ist sie einmal abgelaufen, muss sie neu erteilt werden.

In den ersten 5 Jahren nach Ablauf reicht die ärztliche Untersuchung, nach 5 Jahren muss die theoretische Prüfung wiederholt werden, nach 10 Jahren muss er komplett neu erworben werden. Aber da machen einige Führerscheinstellen auch Ausnahmen.

Der Unterschied zwischen Verlängern (CE ist noch gültig) und Neuerteilen (CE ist erloschen) hat einen rechtlichen Unterschied im Bestandschutz der zuvor erworbenen Klasse.

Rührt die Klasse CE aus einer ehemaligen Klasse 2, wird sie als CE 172 eingetragen, weil der Bestandschutz zum Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse D ohne Fahrgäste berechtigt (zeigt die 172 an). Bei Neuerteilung gilt aktuelles Recht vom Erteilungstag, damit entfällt die 172 und die Berechtigung den leeren Bus ohne Fahrgäste zu führen, ausgenommen technische Überprüfung oder Fahrt zu und von der HU / SP.

Zur Grundfrage:

Ja, wenn was Datum vorbei ist, bist Du nicht im Besitz der Klasse CE, die FE Klasse ist erloschen. Die Fahrt wäre dann eine Straftat und wird auch genau so geahndet.

Von Experte Crack bestätigt

Hallo 8988999i,

die Fahrerlaubnis hast du erworben. Nach fünf Jahren läuft diese eben ab, aber behalten tust du die Fahrerlaubnis dennoch.

Solange nicht verlängert, bleibt die Fahrerlaubnis eben abgelaufen. Abgeben musst du diesen nicht.

Ben


TransalpTom  12.02.2024, 22:35

Du behältst nur den Führerschein, die Fahrerlaubnis ist nach dem Datum erloschen und kann auch danach nicht verlängert werden. Sie muss neu erteilt werden.
Das kann ein rechtlicher Unterschied sein, wenn die alte Fahrerlaubnis vor einem bestimmten Datum erworben wurde und einen Bestandschutz hatte.

Beispiel:

Ehemaliges Klasse 2 ergibt bei Verlängerung VOR Ablauf eine Klasse CE172 (Bus ohne Fahrgäste), eine weitere Verlängerung VOR Ablauf wieder eine Klasse CE172.

Ist CE172 erloschen (Ablaufdatum überschritten), wird die Klasse CE neu erteilt und zwar mit dem Recht des Erteilungstages, der Bestandschutz ist erloschen, es wir die Klasse CE (ohne Schlüsselnummer 172) eingetragen.

Dann darfst Du zwar CE Fahrzeuge fahren, aber keine Fahrzeuge der Klasse D ohne Fahrgäste, weil das ein Bestandschutz der Klasse 2 war.

Das Problem (sofern es persönlich relevant ist), haben Leute, die die Verlängerung verschlafen haben und das nach Ablauf beantragen oder Leute, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde (Alkohol Drogen ..) und die dann eine Neuerteilung bekommen haben.

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Es gibt ja keine Pflicht den CE zu verlängern. Wenn du dir sicher bist dass du den nicht mehr brauchst / willst dann kannst du den auslaufen lassen. Der bleibt dann einfach auf dem Kartenführerschein stehen - du darfst aber eben nur noch PKW fahren